GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Zusätzliche Impfungen (z. B. HPV, Meningokokken B)

Schutzimpfungen · Übernimmt die Kasse Reiseschutzimpfungen?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

Grippe alle, HPV bis 26, Meningok. bis 17

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Grippe/HPV Erwachsene: Rechnung einreichen (Kostenerstattung)
  • nur soweit kein Anspruch nach § 20i SGB V besteht
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung

Satzungsimpfungen über die Schutzimpfungs-Richtlinie hinaus: Grippeimpfung für alle, Meningokokken bis 17 Jahre, HPV bis einschließlich 26 Jahre. Bei Nicht-Risikogruppen zahlt man die Grippeimpfung zunächst selbst.

„Versicherte haben zur Verhütung von Krankheiten Anspruch auf Schutzimpfungen gegen Influenza, gegen Meningokokken bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und auf Impfungen gegen Humane Papillomviren (HPV) für Versicherte bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 17 Abs. 1
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

Mobil Krankenkasse

gleichwertig

Grippe, HPV ohne Altersgrenze, MenB

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Erstattung gegen Rechnung, wenn nicht als Sachleistung
  • gesetzliche Zuzahlung auf Impfstoff ab 18 J.
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung

Satzungsimpfungen über STIKO hinaus: Grippe, Hepatitis A/B und FSME für alle, HPV ohne Altersgrenze, Meningokokken B nur von 5 bis unter 18 Jahren, RSV für Schwangere. 100 % Kostenerstattung abzüglich gesetzlicher Zuzahlung; ausgeschlossen, wenn Arbeitgeber oder öffentlicher Gesundheitsdienst impft.

„a) Grippeschutzimpfung, b) Hepatitis A, B, c) FSME, d) Meningokokken-B-Impfung für Versicherte ab 5 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, e) HPV-Impfung, f) RSV-Impfung für Schwangere in der 24. bis 36. Schwangerschaftswoche.“

Satzung der Mobil Betriebskrankenkasse (Stand 01.01.2026), § 10 Abs. 6 Nr. 2
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung der Nachträge Nr. 37 bis 39 vom 16.09.2025 – Stand 01.01.2026 (Nachtrag Nr. 39 ist der jüngste veröffentlichte)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.