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Sportmedizinische Untersuchung
Prävention & Gesundheitsförderung · Welche Gesundheitskurse werden bezahlt?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
60 €, mit Risiko 120 € alle 2 Jahre
- Erstattung / Höhe
- 120 €
- Voraussetzungen
- vor Aufnahme einer sportlichen Betätigung
- ärztliche Bescheinigung über Eignung/Notwendigkeit
- Vertragsarzt mit Zusatzweiterbildung Sportmedizin
- Zusatzuntersuchungen nur bei bescheinigten Risikofaktoren (z. B. Übergewicht, Bluthochdruck, Diabetes, Rauchen)
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- base eur
- 60
- max eur with extras
- 120
- interval years
- 2
Zuschuss bis 60 € für Untersuchung und Beratung; bei ärztlich bescheinigten Risikofaktoren zusätzlich Belastungs-EKG/Lungenfunktion/Laktat, zusammen bis 120 €. Anspruch einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren, 'im Einzelfall' auf Basis § 23 SGB V.
„Der Zuschuss der DAK-Gesundheit beträgt bis zu 60,00 Euro pro Behandlung nach Satz 1 und bis zu 120,00 Euro pro Behandlung nach Sätzen 1 und 2 zusammen. [...] Der Anspruch auf diese Leistung besteht einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren.“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 8
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
Mobil Krankenkasse
+besser
70 € (mit EKG/Lunge 130 €)
- Erstattung / Höhe
- 130 €
- Voraussetzungen
- ärztliche Bescheinigung über Risikofaktoren (z. B. Übergewicht, Bluthochdruck, Rauchen)
- Vertragsarzt mit Zusatzweiterbildung Sportmedizin
- vor Aufnahme einer sportlichen Betätigung
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- interval years
- 2
- basic eur
- 70
- extended eur
- 130
- percent
- 100
100 % bis 70 € für die Basisuntersuchung; bis 130 € zusammen mit Belastungs-EKG, Lungenfunktion und/oder Laktat, wenn ärztlich bescheinigte weitere Risiken vorliegen. Einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren und nur bei bestehenden Risikofaktoren.
„Die Mobil Betriebskrankenkasse erstattet 100 v. H. des Rechnungsbetrages, aber nicht mehr als 70,00 Euro pro Behandlung nach Abs.1 und nicht mehr als 130,00 Euro pro Behandlung für die Abs. 1 und 2 zusammen.“
Satzung der Mobil Betriebskrankenkasse (Stand 01.01.2026), § 10b Abs. 1 Nr. 3
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung der Nachträge Nr. 37 bis 39 vom 16.09.2025 – Stand 01.01.2026 (Nachtrag Nr. 39 ist der jüngste veröffentlichte)
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.