← zurück zum Vergleich
Reiseschutzimpfungen
Schutzimpfungen · Übernimmt die Kasse Reiseschutzimpfungen?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
100 % inkl. Malariaprophylaxe
- Erstattung / Höhe
- 100 %
- Voraussetzungen
- privater (nicht beruflicher) Auslandsaufenthalt
- Impfung von der STIKO empfohlen
- ärztliche Verordnung (Impfstoff-Rezept) und Rechnungen für Impfstoff und Arzt einreichen
- Malariaprophylaxe nur rezeptpflichtige Arzneimittel
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- percent
- 100
- malaria prophylaxis
- True
Volle Kostenerstattung ohne Höchstbetrag und ohne Eigenanteil, solange der Auslandsaufenthalt privat ist (beruflich: Arbeitgeber) und die STIKO die Impfung empfiehlt; Vorleistung durch Versicherte, dann Erstattung. Kein gemeinsames Budget.
„Darüber hinaus übernimmt die DAK-Gesundheit die Kosten für rezeptpflichtige Arzneimittel im Rahmen der Malariaprophylaxe sowie für Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, die wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos aufgrund eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes indiziert sind“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 17 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
100 % ohne Obergrenze
- Erstattung / Höhe
- 100 %
- Voraussetzungen
- von der STIKO für das Reiseland empfohlen
- nicht beruflich bedingter Auslandsaufenthalt
- Kostenerstattung gegen Rechnung, Zahlungsbeleg und ggf. Rezept
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- percent
- 100
- malaria prophylaxis
- False
- travel advice
- medizinische Reiseberatung 0800 3638 398 (24/7)
Alle von der STIKO für das Reiseland empfohlenen Reiseimpfungen werden vollständig erstattet (Satzung § 12c: tatsächlich entstandene Kosten), ohne Jahreshöchstbetrag; beruflich bedingte Reisen sind ausgeschlossen. In einigen Regionen Abrechnung direkt über die Versichertenkarte, sonst Vorleistung und Erstattung. Malariaprophylaxe (Tabletten) wird weder in der Satzung noch auf der Seite als erstattungsfähig genannt.
„für Ihr Reiseland empfohlenen Schutzimpfungen übernimmt die VIACTIV zu 100 Prozent.“
VIACTIV: Reiseschutzimpfungen (Satzung § 12c Abs. I)
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2021 i.d.F. des 18. Nachtrags (gültig ab 01.01.2026; 18. Nachtrag genehmigt BAS 15.12.2025)
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.