GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
DAK internSingle-Sign-On
Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Reiseschutzimpfungen

Schutzimpfungen · Übernimmt die Kasse Reiseschutzimpfungen?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

100 % inkl. Malariaprophylaxe

Erstattung / Höhe
100 %
Voraussetzungen
  • privater (nicht beruflicher) Auslandsaufenthalt
  • Impfung von der STIKO empfohlen
  • ärztliche Verordnung (Impfstoff-Rezept) und Rechnungen für Impfstoff und Arzt einreichen
  • Malariaprophylaxe nur rezeptpflichtige Arzneimittel
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
percent
100
malaria prophylaxis
True

Volle Kostenerstattung ohne Höchstbetrag und ohne Eigenanteil, solange der Auslandsaufenthalt privat ist (beruflich: Arbeitgeber) und die STIKO die Impfung empfiehlt; Vorleistung durch Versicherte, dann Erstattung. Kein gemeinsames Budget.

„Darüber hinaus übernimmt die DAK-Gesundheit die Kosten für rezeptpflichtige Arzneimittel im Rahmen der Malariaprophylaxe sowie für Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, die wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos aufgrund eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes indiziert sind“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 17 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

Mobil Krankenkasse

gleichwertig

100 % (abzgl. Zuzahlung)

Erstattung / Höhe
100 %
Voraussetzungen
  • nicht beruflich bedingter Auslandsaufenthalt
  • kein Anspruch, wenn Arbeitgeber/ÖGD die Impfung übernimmt
  • Rechnung einreichen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
percent
100
copay
gesetzliche Arzneimittel-Zuzahlung auf den Impfstoff ab 18 J. (10 %, 5–10 €)
direct billing
kostenlos per eGK in BCRT-Reisepraxen

Impfstoff und ärztliche Impfleistung werden ohne Höchstbetrag voll übernommen; Erwachsene zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung auf den Impfstoff. Malariaprophylaxe ist eingeschlossen; passive (Schnell-)Impfungen nicht. Nicht für beruflich bedingte Reisen.

„werden die Kosten der Impfstoffe nach Nr. 1 bis 3 abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung für Arzneimittel gemäß § 31 Abs. 3 Satz 1 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) in voller Höhe übernommen, die Kosten für die Impfleistung werden in der tatsächlichen Höhe erstattet.“

Satzung der Mobil Betriebskrankenkasse (Stand 01.01.2026), § 10 Abs. 6 Nr. 1 und 4
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung der Nachträge Nr. 37 bis 39 vom 16.09.2025 – Stand 01.01.2026 (Nachtrag Nr. 39 ist der jüngste veröffentlichte)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.