GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
DAK internSingle-Sign-On
Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Osteopathie

Alternative Heilmethoden · Werden Osteopathie oder Homöopathie bezuschusst?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

40 € je Sitzung, max. 120 €/Jahr

Erstattung / Höhe
120 €/Jahr
Voraussetzungen
  • ärztliche Anordnung/Bescheinigung (entfällt bei Behandlung durch Vertragsarzt)
  • Osteopath mit Ausbildung parietal, viszeral, cranial und Abschlussprüfung
  • Mitglied eines Osteopathie-Berufsverbands oder beitrittsberechtigt
  • Methode nicht vom G-BA ausgeschlossen
  • Rechnung einreichen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
per session eur
40
sessions per year
3
claim deadline
Rechnungen des Vorjahres bis 31.03. einreichen

Satzungsleistung: max. 3 Sitzungen je Kalenderjahr à 40 € (nicht mehr als die tatsächlichen Kosten), also bis 120 € jährlich; kein gemeinsames Budget. Anspruch verfällt, wenn Vorjahresrechnungen nicht bis 31.03. eingereicht werden. Zusätzlich können AktivBonus-Punkte als Zuschuss (x1,2) für Osteopathie eingesetzt werden; HanseMerkur-Zusatzversicherung erstattet bis 80 %.

„Die DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten für maximal drei Sitzungen pro Kalenderjahr. Erstattet werden 40,00 Euro pro Sitzung, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Zur Erstattung sind Rechnungen sowie die ärztliche Anordnung vorzulegen.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

VIACTIV

besser

80 %, max. 50 €/Sitzung, bis 400 €/Jahr

Erstattung / Höhe
400 €/Jahr
Voraussetzungen
  • ärztliche Bescheinigung
  • Osteopath Mitglied eines Berufsverbands oder verbandsfähige Ausbildung
  • Originalrechnung einreichen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
per session eur
50
percent
80
sessions per year
8

Erstattet werden 80 % der Rechnung, höchstens 50 € pro Sitzung und maximal 8 Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten (rechnerisch bis 400 €/Jahr, so auch auf der Website). Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung, die mit der Rechnung eingereicht wird; kein Budget-Sharing mit anderen Leistungen.

„Die VIACTIV BKK übernimmt die Kosten für maximal acht Sitzungen je Kalender-jahr und Versicherten. Erstattet werden 80 v.H. des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 50 Euro pro Sitzung.“

Satzung der VIACTIV BKK vom 01.07.2021 i.d.F. des 18. Nachtrags (gültig ab 01.01.2026), § 12e Osteopathie
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2021 i.d.F. des 18. Nachtrags (gültig ab 01.01.2026; 18. Nachtrag genehmigt BAS 15.12.2025)

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