GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
DAK internSingle-Sign-On
Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Osteopathie

Alternative Heilmethoden · Werden Osteopathie oder Homöopathie bezuschusst?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

40 € je Sitzung, max. 120 €/Jahr

Erstattung / Höhe
120 €/Jahr
Voraussetzungen
  • ärztliche Anordnung/Bescheinigung (entfällt bei Behandlung durch Vertragsarzt)
  • Osteopath mit Ausbildung parietal, viszeral, cranial und Abschlussprüfung
  • Mitglied eines Osteopathie-Berufsverbands oder beitrittsberechtigt
  • Methode nicht vom G-BA ausgeschlossen
  • Rechnung einreichen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
per session eur
40
sessions per year
3
claim deadline
Rechnungen des Vorjahres bis 31.03. einreichen

Satzungsleistung: max. 3 Sitzungen je Kalenderjahr à 40 € (nicht mehr als die tatsächlichen Kosten), also bis 120 € jährlich; kein gemeinsames Budget. Anspruch verfällt, wenn Vorjahresrechnungen nicht bis 31.03. eingereicht werden. Zusätzlich können AktivBonus-Punkte als Zuschuss (x1,2) für Osteopathie eingesetzt werden; HanseMerkur-Zusatzversicherung erstattet bis 80 %.

„Die DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten für maximal drei Sitzungen pro Kalenderjahr. Erstattet werden 40,00 Euro pro Sitzung, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Zur Erstattung sind Rechnungen sowie die ärztliche Anordnung vorzulegen.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

Mobil Krankenkasse

besser

3 × 60 € = 180 €/Jahr (aus 200-€-Budget)

Erstattung / Höhe
180 €/Jahr
Voraussetzungen
  • ärztliche Verordnung
  • Osteopath Mitglied eines Berufsverbands bzw. mit verbandsfähiger Ausbildung
  • zugelassener oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigter Leistungserbringer
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
aus gemeinsamem Gesundheitsbudget
per session eur
60
percent
100
sessions per year
3
max eur year
180

100 % der Rechnung, max. 60 € pro Sitzung, max. 3 Sitzungen je Kalenderjahr (180 €). Wird aus dem gemeinsamen Budget von 200 €/Jahr (Extra Gesundheitsgeld) bezahlt, das auch PZR und Retainer abdeckt; bei Nutzung von PZR bleibt entsprechend weniger. Ärztliche Verordnung erforderlich.

„Die Mobil Betriebskrankenkasse erstattet die Kosten für maximal drei Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 100 v. H. des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60,00 Euro pro Sitzung.“

Satzung der Mobil Betriebskrankenkasse (Stand 01.01.2026), § 10b Abs. 8 Nr. 1
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung der Nachträge Nr. 37 bis 39 vom 16.09.2025 – Stand 01.01.2026 (Nachtrag Nr. 39 ist der jüngste veröffentlichte)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.