GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Künstliche Befruchtung: Extra-Zuschuss

Familie & Schwangerschaft · Welche Leistungen gibt es für Familien und Schwangere?

DAK-Gesundheit

nicht angeboten

Keine Nennung

Erstattung / Höhe
50 %
Voraussetzungen
  • gesetzliche Voraussetzungen § 27a SGB V (verheiratet, 25-39 J. Frau / 25-49 J. Mann, eigene Ei- und Samenzellen)
  • Behandlungsplan vor Beginn genehmigen lassen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
percent total
50

Kein Extra-Zuschuss: Die Satzung enthält keine Mehrleistung zu § 27a SGB V, die DAK nennt nur den gesetzlichen Anteil von 50 % (bis 8 Inseminationen, max. 3 Versuche andere Verfahren). Im Garantietarif 50/90 fällt bei künstlicher Befruchtung sogar ein Selbstbehalt an.

„50 Prozent der Kosten für die künstliche Befruchtung werden übernommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das gilt für bis zu acht Inseminationsbehandlungen und für höchstens drei Versuche der künstlichen Befruchtung mittels anderer Verfahren.“

DAK: Wie viel zahlt die DAK bei künstlicher Befruchtung? (Stand 01.10.2026); Satzung §§ 17-21 ohne Regelung
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

VIACTIV

besser

50 % + 500 € je Versuch (max. 3)

Erstattung / Höhe
50 %
Voraussetzungen
  • Anspruch nach § 27a SGB V (verheiratet, Altersgrenzen)
  • Zuschuss je bei der VIACTIV versichertem Ehepartner
  • zugelassener Leistungserbringer
  • Behandlungsplan vorab genehmigen lassen
Wartezeit
keine
Alter
25–… Jahre
Budget
eigene Leistung
percent total
50
extra eur per attempt
500
attempts
3

Zusätzlich zur gesetzlichen 50-%-Leistung zahlt die Satzung 500 € je IVF/ICSI-Versuch für bis zu drei Versuche, höchstens die dem versicherten Ehepartner tatsächlich entstandenen Kosten. Über den Vertrag BKK Kinderwunsch (über 40 Zentren) zusätzlich einmalig ein 4. Versuch (bis 800 € IVF / 1.000 € ICSI), zwei Kryozyklen/Blastozystenkulturen und Altersgrenze der Frau bis 42 Jahre.

„zusätzlich zu dem gesetzlich geregelten Anspruch einen weitergehenden Zuschuss für bis zu drei Behandlungsversuche pro Ehepaar … Der Zuschuss beträgt 500 Euro je Versuch“

Satzung der VIACTIV BKK vom 01.07.2021 i.d.F. des 18. Nachtrags (gültig ab 01.01.2026), § 12j Künstliche Befruchtung
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2021 i.d.F. des 18. Nachtrags (gültig ab 01.01.2026; 18. Nachtrag genehmigt BAS 15.12.2025)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.