GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Kieferorthopädie: Extras (Zahnspange)

Zahnmedizin · Gibt es Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung?

DAK-Gesundheit

besser

Retainer einmalig bis 200 €

Erstattung / Höhe
200 €
Voraussetzungen
  • festsitzender Frontzahnretainer nach erfolgreich abgeschlossener KFO-Behandlung (Eigenanteil erstattet)
  • Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag
  • Vertragskieferorthopäde
  • keine Reparaturen/Entfernung
  • entfällt bei vertraglicher Leistungserbringung
Wartezeit
keine
Alter
0–17 Jahre
Budget
eigene Leistung
retainer eur once
200
fissurenversiegelung praemolaren
bis 18 J.: 80 €/Kalenderjahr (§ 19 Abs. 7)
early refund
False

Einmaliger Zuschuss bis 200 € (max. tatsächliche Kosten) für den festen Retainer nach erfolgreicher Kassen-KFO. Keine Zuschüsse zu Kunststoffbrackets o. ä. Mehrleistungen und keine vorzeitige Erstattung des Eigenanteils gefunden. Für Kinder zusätzlich Fissurenversiegelung der Prämolaren (80 €/Jahr).

„Die Leistung kann nur im Anschluss an eine erfolgreich abgeschlossene kieferorthopädische Behandlung [...] in Anspruch genommen werden, sofern die Versicherten das 18. Lebensjahr zu Beginn der Behandlung noch nicht vollendet haben. Der Anspruch auf diese Leistung besteht einmalig. [...] Der Zuschuss beträgt maximal 200 Euro“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 10
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

VIACTIV

nicht angeboten

Keine Nennung

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
keine besonderen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
statutory
80 % (90 % ab 2. Kind), Eigenanteil nach erfolgreichem Abschluss erstattet

Die Satzung (18. Nachtrag) enthält keine kieferorthopädischen Mehrleistungen (keine Zuschüsse für Mehrleistungen wie Kunststoffbrackets oder Retainer, keine vorzeitige Erstattung). Die Website beschreibt nur die gesetzliche Regelung: 80 % bzw. 90 % ab dem zweiten Kind, Eigenanteil nach erfolgreichem Abschluss.

„Die vorab von Ihnen zu leistenden 20 Prozent erstatten wir Ihnen nach erfolgreichem Behandlungsabschluss gegen Vorlage der Rechnung.“

VIACTIV: Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche
abgerufen 20.10.2026 · abgeleitet

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2021 i.d.F. des 18. Nachtrags (gültig ab 01.01.2026; 18. Nachtrag genehmigt BAS 15.12.2025)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.