GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
DAK internSingle-Sign-On
Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Homöopathie & Naturheilverfahren

Alternative Heilmethoden · Werden Osteopathie oder Homöopathie bezuschusst?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

Arzneimittel bis 100 €/Jahr

Erstattung / Höhe
100
Voraussetzungen
  • Privatrezept eines Vertragsarztes mit Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren
  • nicht verschreibungspflichtig, apothekenpflichtig
  • nicht vom G-BA ausgeschlossen
  • Bezug in Apotheke/Versandapotheke
  • Verordnung und Apothekenquittung einreichen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
arzneimittel cap eur year
100
behandlung
homöopathische Behandlung nicht als Satzungsleistung; anthroposophische Behandlung bei Vertragsärzten mit Zusatzqualifikation über eGK abrechenbar (laut Website)

Gemeinsamer Höchstbetrag von 100 € pro Kalenderjahr für Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie zusammen (nicht je Richtung). Keine Erstattung bei Heilpraktikern/nichtärztlichen Homöopathen; privat abgerechnete homöopathische Behandlungen werden laut DAK nicht übernommen (Rücksprache empfohlen). Musik-, Sprach-, Kunsttherapie nicht erstattet.

„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie. [...] Der Zuschuss beträgt 100,00 Euro pro Kalenderjahr“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 5
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

VIACTIV

gleichwertig

Ärztl. Homöopathie bis 31.12.2026

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • nur bei am Vertrag teilnehmenden Ärzten
  • Einschreibung durch den Arzt bis 30.11.2026
  • keine Kosten für homöopathische Arzneimittel
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
model
Selektivvertrag (integrierte Versorgung), Abrechnung über Versichertenkarte
medication covered
False
contract end
2026-12-31
enrolment deadline
2026-11-30
phytotherapie
nicht verschreibungspflichtige Phytotherapeutika bis 22 Jahre, max. 25 €/Jahr (§ 12p)
successor offer
Zusatztarif „MehrNatur“ von praenatura (privat, kostenpflichtig)

Homöopathische Behandlung (Anamnese/Beratung) bei teilnehmenden Vertragsärzten ohne Zuzahlung, Arzneimittel werden nicht erstattet. Der Vertrag endet zum 31.12.2026 (Begründung: Beitragssatzstabilitätsgesetz), Einschreibung nur bis 30.11.2026; danach verweist die Kasse auf einen privaten Zusatztarif. Nicht in der Satzung geregelt; dort nur Phytotherapie bis 22 Jahre (max. 25 €/Jahr, § 12p).

„Unser Vertrag zur homöopathischen Versorgung endet zum 31. Dezember 2026.“

VIACTIV: Homöopathie mit der VIACTIV Krankenkasse
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2021 i.d.F. des 18. Nachtrags (gültig ab 01.01.2026; 18. Nachtrag genehmigt BAS 15.12.2025)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.