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Homöopathie & Naturheilverfahren
Alternative Heilmethoden · Werden Osteopathie oder Homöopathie bezuschusst?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
Arzneimittel bis 100 €/Jahr
- Erstattung / Höhe
- 100
- Voraussetzungen
- Privatrezept eines Vertragsarztes mit Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren
- nicht verschreibungspflichtig, apothekenpflichtig
- nicht vom G-BA ausgeschlossen
- Bezug in Apotheke/Versandapotheke
- Verordnung und Apothekenquittung einreichen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- arzneimittel cap eur year
- 100
- behandlung
- homöopathische Behandlung nicht als Satzungsleistung; anthroposophische Behandlung bei Vertragsärzten mit Zusatzqualifikation über eGK abrechenbar (laut Website)
Gemeinsamer Höchstbetrag von 100 € pro Kalenderjahr für Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie zusammen (nicht je Richtung). Keine Erstattung bei Heilpraktikern/nichtärztlichen Homöopathen; privat abgerechnete homöopathische Behandlungen werden laut DAK nicht übernommen (Rücksprache empfohlen). Musik-, Sprach-, Kunsttherapie nicht erstattet.
„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie. [...] Der Zuschuss beträgt 100,00 Euro pro Kalenderjahr“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 5
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
Ärztl. Homöopathie bis 31.12.2026
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- nur bei am Vertrag teilnehmenden Ärzten
- Einschreibung durch den Arzt bis 30.11.2026
- keine Kosten für homöopathische Arzneimittel
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- model
- Selektivvertrag (integrierte Versorgung), Abrechnung über Versichertenkarte
- medication covered
- False
- contract end
- 2026-12-31
- enrolment deadline
- 2026-11-30
- phytotherapie
- nicht verschreibungspflichtige Phytotherapeutika bis 22 Jahre, max. 25 €/Jahr (§ 12p)
- successor offer
- Zusatztarif „MehrNatur“ von praenatura (privat, kostenpflichtig)
Homöopathische Behandlung (Anamnese/Beratung) bei teilnehmenden Vertragsärzten ohne Zuzahlung, Arzneimittel werden nicht erstattet. Der Vertrag endet zum 31.12.2026 (Begründung: Beitragssatzstabilitätsgesetz), Einschreibung nur bis 30.11.2026; danach verweist die Kasse auf einen privaten Zusatztarif. Nicht in der Satzung geregelt; dort nur Phytotherapie bis 22 Jahre (max. 25 €/Jahr, § 12p).
„Unser Vertrag zur homöopathischen Versorgung endet zum 31. Dezember 2026.“
VIACTIV: Homöopathie mit der VIACTIV Krankenkasse
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2021 i.d.F. des 18. Nachtrags (gültig ab 01.01.2026; 18. Nachtrag genehmigt BAS 15.12.2025)
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.