GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Heil- und Hilfsmittel: Extras

Heil- und Hilfsmittel · Gibt es Extras bei Heil- und Hilfsmitteln?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

Kinesiotape 30 €, Digital-Hilfsm. 300 €

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • ärztliche Verordnung
  • Vertragsleistungserbringer
  • digitale Versorgungsprodukte: Antrag vor Nutzung und Genehmigung
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
zuzahlung
gesetzlich 10 %, min. 5 / max. 10 €

Echte Satzungs-Extras sind Kinesiotape (30 €/Jahr), digitale Versorgungsprodukte (max. 300 €/Jahr, Vorab-Genehmigung, nur gelistete Produkte und Diagnosen) und Kompressions-Mehrkosten in der Schwangerschaft. Daneben Service: Online-Bestellung von Diabetes-Produkten und Hörgeräten mit Lieferung. Keine Sehhilfen-Zuschüsse für Erwachsene über das Gesetz hinaus.

„Der Zuschuss beträgt höchstens 300 Euro je Versicherten im Kalenderjahr und wird auf die jeweiligen Kosten des digitalen Versorgungsproduktes abzüglich eines Eigenanteils geleistet.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 9, § 19a Abs. 9, § 19d
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

Mobil Krankenkasse

gleichwertig

Kompression Schwangere, Brille via Bonus

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Verordnung durch zugelassenen Leistungserbringer
  • Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis gelistet
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung

Kein allgemeiner Hilfsmittel- oder Sehhilfe-Zuschuss; Mehrkosten für Komfortmerkmale werden laut Website nicht erstattet. Satzungsextra nur für Schwangere (zusätzliches Paar Kompressionsstrümpfe bzw. Leibbinde, 80 %, max. 20 € pro Rechnung). Brillengläser/Kontaktlinsen nur indirekt über das Bonus-Aktiv-Konto; gesetzliche Zuzahlungen bleiben.

„Die Mobil Betriebskrankenkasse beteiligt sich für ihre schwangeren Versicherten in Verbindung mit § 33 Abs. 1 SGB V an Mehrkosten von Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie.“

Satzung der Mobil Betriebskrankenkasse (Stand 01.01.2026), § 10b Abs. 2 Nr. 4
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung der Nachträge Nr. 37 bis 39 vom 16.09.2025 – Stand 01.01.2026 (Nachtrag Nr. 39 ist der jüngste veröffentlichte)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.