GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Haushaltshilfe: erweitert

Familie & Schwangerschaft · Welche Leistungen gibt es für Familien und Schwangere?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

Kind unter 14 J., max. 2 Std./Tag

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Voraussetzungen § 38 Abs. 1 SGB V (z. B. Krankenhaus, Reha)
  • Kind im Haushalt unter 14 Jahren
  • ärztliches Attest
  • keine andere Person im Haushalt
  • gesetzliche Zuzahlung 10 % (5-10 €/Tag)
Wartezeit
keine
Alter
0–13 Jahre
Budget
eigene Leistung
child age limit
14
hours per day max
2
statutory
gesetzlich Kind unter 12 J.

Satzungserweiterung: Haushaltshilfe auch, wenn das jüngste Kind 12 oder 13 Jahre alt ist (gesetzlich unter 12) - in diesem Fall aber nur höchstens 2 Stunden täglich. Keine weitere Erweiterung (z. B. Dauer) in der Satzung.

„Unter den Anspruchsvoraussetzungen des § 38 Abs.1 Satz 1 und 2 SGB V erhalten Versicherte auch dann Haushaltshilfe, wenn das im Haushalt lebende Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Haushaltshilfe wird in diesem Fall für höchstens 2 Stunden je Tag geleistet.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 21 Haushaltshilfe
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

VIACTIV

besser

Kind bis unter 14, bis 26 Wochen

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • ärztliche Bescheinigung
  • keine andere Person im Haushalt kann ihn weiterführen
  • Kind unter 14 oder behindert und auf Hilfe angewiesen
  • gesetzliche Zuzahlung
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
child age limit
14
max weeks
26
max weeks per prescription
4
self procured cap
2,5 % der monatlichen Bezugsgröße je 8-Stunden-Leistungstag
also
erweiterte häusliche Krankenpflege (Grundpflege/hauswirtschaftliche Versorgung bis 26 Wochen, § 12 IV)

Satzungs-Haushaltshilfe auch bei reiner Krankheit (ohne Krankenhaus), wenn ein Kind unter 14 Jahren (gesetzlich 12) oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt; längstens 26 Wochen wegen derselben Krankheit, Verordnung je max. 4 Wochen. Selbst beschaffte Kräfte werden bis 2,5 % der monatlichen Bezugsgröße je 8-Stunden-Tag erstattet, Verwandte bis 2. Grad nur Fahrkosten/Verdienstausfall.

„Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung der Haushaltshilfe ist, dass ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat“

Satzung der VIACTIV BKK vom 01.07.2021 i.d.F. des 18. Nachtrags (gültig ab 01.01.2026), § 12 Abs. II Haushaltshilfe
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2021 i.d.F. des 18. Nachtrags (gültig ab 01.01.2026; 18. Nachtrag genehmigt BAS 15.12.2025)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.