GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Haushaltshilfe: erweitert

Familie & Schwangerschaft · Welche Leistungen gibt es für Familien und Schwangere?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

Kind unter 14 J., max. 2 Std./Tag

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Voraussetzungen § 38 Abs. 1 SGB V (z. B. Krankenhaus, Reha)
  • Kind im Haushalt unter 14 Jahren
  • ärztliches Attest
  • keine andere Person im Haushalt
  • gesetzliche Zuzahlung 10 % (5-10 €/Tag)
Wartezeit
keine
Alter
0–13 Jahre
Budget
eigene Leistung
child age limit
14
hours per day max
2
statutory
gesetzlich Kind unter 12 J.

Satzungserweiterung: Haushaltshilfe auch, wenn das jüngste Kind 12 oder 13 Jahre alt ist (gesetzlich unter 12) - in diesem Fall aber nur höchstens 2 Stunden täglich. Keine weitere Erweiterung (z. B. Dauer) in der Satzung.

„Unter den Anspruchsvoraussetzungen des § 38 Abs.1 Satz 1 und 2 SGB V erhalten Versicherte auch dann Haushaltshilfe, wenn das im Haushalt lebende Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Haushaltshilfe wird in diesem Fall für höchstens 2 Stunden je Tag geleistet.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 21 Haushaltshilfe
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

Mobil Krankenkasse

besser

Kind unter 14, max. 30 Tage

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • ärztlich bescheinigte Behandlungsmaßnahme wegen Krankheit
  • keine andere Haushaltsperson kann den Haushalt führen
  • Kind unter 14 oder behindert und auf Hilfe angewiesen
  • gesetzliche Zuzahlung 5–10 € pro Tag
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
child age limit
14
max days
30
self procured rate 2026
max. 98 € pro Tag (8 Std., 12,25 €/Std.) laut Website

Satzungserweiterung: Haushaltshilfe auch wenn das Kind unter 14 (statt 12) ist, für die Dauer der medizinischen Notwendigkeit, längstens 30 Tage. Website nennt bei Kind unter 14 bis zu 26 Wochen (gesetzlicher Rahmen bei Krankenhaus/Kur u. Ä.); die Satzung begrenzt die Satzungsleistung auf 30 Tage. Verwandte bis 2. Grades: nur Fahrkosten/Verdienstausfall.

„c) ein Kind im Haushalt lebt, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die Haushaltshilfe wird für den Zeitraum der medizinischen Notwendigkeit, längstens für 30 Tage gewährt.“

Satzung der Mobil Betriebskrankenkasse (Stand 01.01.2026), § 10 Abs. 3
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung der Nachträge Nr. 37 bis 39 vom 16.09.2025 – Stand 01.01.2026 (Nachtrag Nr. 39 ist der jüngste veröffentlichte)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.