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Haushaltshilfe: erweitert
Familie & Schwangerschaft · Welche Leistungen gibt es für Familien und Schwangere?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
Kind unter 14 J., max. 2 Std./Tag
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- Voraussetzungen § 38 Abs. 1 SGB V (z. B. Krankenhaus, Reha)
- Kind im Haushalt unter 14 Jahren
- ärztliches Attest
- keine andere Person im Haushalt
- gesetzliche Zuzahlung 10 % (5-10 €/Tag)
- Wartezeit
- keine
- Alter
- 0–13 Jahre
- Budget
- eigene Leistung
- child age limit
- 14
- hours per day max
- 2
- statutory
- gesetzlich Kind unter 12 J.
Satzungserweiterung: Haushaltshilfe auch, wenn das jüngste Kind 12 oder 13 Jahre alt ist (gesetzlich unter 12) - in diesem Fall aber nur höchstens 2 Stunden täglich. Keine weitere Erweiterung (z. B. Dauer) in der Satzung.
„Unter den Anspruchsvoraussetzungen des § 38 Abs.1 Satz 1 und 2 SGB V erhalten Versicherte auch dann Haushaltshilfe, wenn das im Haushalt lebende Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Haushaltshilfe wird in diesem Fall für höchstens 2 Stunden je Tag geleistet.“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 21 Haushaltshilfe
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
Mobil Krankenkasse
+besser
Kind unter 14, max. 30 Tage
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- ärztlich bescheinigte Behandlungsmaßnahme wegen Krankheit
- keine andere Haushaltsperson kann den Haushalt führen
- Kind unter 14 oder behindert und auf Hilfe angewiesen
- gesetzliche Zuzahlung 5–10 € pro Tag
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- child age limit
- 14
- max days
- 30
- self procured rate 2026
- max. 98 € pro Tag (8 Std., 12,25 €/Std.) laut Website
Satzungserweiterung: Haushaltshilfe auch wenn das Kind unter 14 (statt 12) ist, für die Dauer der medizinischen Notwendigkeit, längstens 30 Tage. Website nennt bei Kind unter 14 bis zu 26 Wochen (gesetzlicher Rahmen bei Krankenhaus/Kur u. Ä.); die Satzung begrenzt die Satzungsleistung auf 30 Tage. Verwandte bis 2. Grades: nur Fahrkosten/Verdienstausfall.
„c) ein Kind im Haushalt lebt, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die Haushaltshilfe wird für den Zeitraum der medizinischen Notwendigkeit, längstens für 30 Tage gewährt.“
Satzung der Mobil Betriebskrankenkasse (Stand 01.01.2026), § 10 Abs. 3
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung der Nachträge Nr. 37 bis 39 vom 16.09.2025 – Stand 01.01.2026 (Nachtrag Nr. 39 ist der jüngste veröffentlichte)
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.