GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Gesundheitskurse (§ 20 SGB V)

Prävention & Gesundheitsförderung · Welche Gesundheitskurse werden bezahlt?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

2 Kurse à max. 75 € = 150 €/Jahr

Erstattung / Höhe
150 €/Jahr
Voraussetzungen
  • Kurs in den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Stress, Sucht
  • von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert
  • Teilnahmebescheinigung/Rechnung einreichen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
courses per year
2
percent
80
per course eur
75
eigenanteil
20 % ab 18 J. (10 % bei Erreichen der Belastungsgrenze); kein Eigenanteil bei DAK-Vertragskursen
online coachings
DAK Online-Coachings (Fitness, Ernährung, Antistress/Balloon) kostenlos

Zwei Präventionskurse pro Kalenderjahr mit je höchstens 75 €; Erwachsene tragen 20 % Eigenanteil (Website: 'Wir übernehmen 80 Prozent'). Für Minderjährige kein Eigenanteil. Eine Mindestteilnahmequote nennt die DAK auf den gelesenen Seiten nicht ausdrücklich. Zusätzlich je Kurs 10 Bonuspunkte.

„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich an zwei Maßnahmen pro Kalenderjahr mit einem Zuschuss. Die Zuschüsse werden auf die jeweiligen Kosten der Maßnahme abzüglich eines Eigenanteils geleistet und betragen höchstens 75 Euro pro Maßnahme.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 18 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

VIACTIV

besser

2 Kurse, 100 %, max. 550 €/Jahr

Erstattung / Höhe
550 €/Jahr
Voraussetzungen
  • zertifiziert nach Leitfaden Prävention
  • Teilnahme an mind. 80 % der Kurseinheiten
  • Nachweis der Kursgebühren
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
courses per year
2
percent
100
attendance min percent
80

Die Kursgebühren werden bei mindestens 80 % Teilnahme in voller Höhe erstattet, begrenzt auf zwei Kurse je Versicherten und Kalenderjahr und insgesamt 550 € pro Jahr (kein Einzelkurs-Limit). Kurse zählen zusätzlich im Bonusprogramm; eigene Kurse der VIACTIV sind ohne Eigenanteil.

„Bei Kursen mit Kursbeginn 01.04.2020 oder später ist der Gesamtzuschuss auf 550 Euro je Versicherten und Kalenderjahr begrenzt.“

Satzung der VIACTIV BKK vom 01.07.2021 i.d.F. des 18. Nachtrags (gültig ab 01.01.2026), § 12b Primärprävention
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2021 i.d.F. des 18. Nachtrags (gültig ab 01.01.2026; 18. Nachtrag genehmigt BAS 15.12.2025)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.