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Gesundheitsbudget / Extra-Konto
Bonus- und Vorteilsprogramme · Bietet die Kasse ein Bonusprogramm mit Geldprämie?
DAK-Gesundheit
–nicht angeboten
Keine Nennung
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- keine besonderen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- alternative
- AktivBonus-Punkte als zweckgebundener Zuschuss (x1,2 bzw. x2,0) für Gesundheitsleistungen, max. 500 €/Jahr
Die DAK hat kein frei einsetzbares Gesundheitsbudget: Osteopathie, PZR, Reiseimpfungen usw. sind einzelne Satzungsleistungen mit eigenen Beträgen (§§ 17, 19, 19a). Funktional ähnlich ist nur der Zuschuss aus dem AktivBonus (Anlage zu § 25): gesammelte Punkte werden mit Faktor 1,2 (Fitnesstracker 2,0) auf selbst bezahlte Gesundheitsleistungen angerechnet, max. 500 €/Jahr - setzt aber vorher verdiente Punkte voraus.
„der Punktwert der einzutauschenden Bonuspunkte erhöht sich hierbei in der Kategorie A um den Faktor 1,2, in der Kategorie B um den Faktor 2,0. [...] Der Zuschuss ist in der Höhe auf 500,-- Euro pro Jahr begrenzt.“
Anlage zu § 25 der Satzung (Gesundheitsleistungen); Satzung §§ 17-19h (Einzelleistungen)
abgerufen 20.10.2026 ·
abgeleitet
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
Mobil Krankenkasse
+besser
200 € pro Jahr (Extra Gesundheitsgeld)
- Erstattung / Höhe
- 200 €/Jahr
- Voraussetzungen
- Rechnung einreichen bis 31.03. des Folgejahres
- Osteopathie nur mit ärztlicher Verordnung
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- name
- Mein Extra Gesundheitsgeld 200PLUS
- carry over
- False
Gemeinsamer Jahresbetrag von 200 € pro Versichertem für Osteopathie (max. 180 €), professionelle Zahnreinigung (max. 120 €) und festsitzenden Retainer (max. 150 €); die drei Leistungen teilen sich den Betrag. Kein Übertrag ins Folgejahr oder auf andere Versicherte; auch bei unterjährigem Beitritt nutzbar. Inanspruchnahme ist im Wahltarif cashback prämienschädlich.
„Der Gesamtanspruch für diese Leistungen nach Nr. 1 bis 3 ist insgesamt auf 200,00 Euro pro Kalenderjahr begrenzt. Eine Übertragung von gegebenenfalls nicht in Anspruch genommenen Beträgen auf das folgende Kalenderjahr oder andere Versicherte ist nicht möglich.“
Satzung der Mobil Betriebskrankenkasse (Stand 01.01.2026), § 10b Abs. 8
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung der Nachträge Nr. 37 bis 39 vom 16.09.2025 – Stand 01.01.2026 (Nachtrag Nr. 39 ist der jüngste veröffentlichte)
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.