GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
DAK internSingle-Sign-On
Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

← zurück zum Vergleich

Zusätzliche Impfungen (z. B. HPV, Meningokokken B)

Schutzimpfungen · Übernimmt die Kasse Reiseschutzimpfungen?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

Grippe alle, HPV bis 26, Meningok. bis 17

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Grippe/HPV Erwachsene: Rechnung einreichen (Kostenerstattung)
  • nur soweit kein Anspruch nach § 20i SGB V besteht
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung

Satzungsimpfungen über die Schutzimpfungs-Richtlinie hinaus: Grippeimpfung für alle, Meningokokken bis 17 Jahre, HPV bis einschließlich 26 Jahre. Bei Nicht-Risikogruppen zahlt man die Grippeimpfung zunächst selbst.

„Versicherte haben zur Verhütung von Krankheiten Anspruch auf Schutzimpfungen gegen Influenza, gegen Meningokokken bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und auf Impfungen gegen Humane Papillomviren (HPV) für Versicherte bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 17 Abs. 1
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

mkk

gleichwertig

Alle ärztlich empfohlenen Impfungen

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • ärztliche Empfehlung der Impfung
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
exclusion
Mitglieder, die eine angebotene betriebliche Grippeimpfung nicht genutzt haben

Die Satzung übernimmt pauschal alle ärztlich empfohlenen Schutzimpfungen, ohne einzelne Impfstoffe oder Altersgrenzen zu nennen (z. B. HPV oder Meningokokken B werden nicht ausdrücklich aufgeführt). Die Website nennt ausdrücklich die ärztlich empfohlene Grippeimpfung; die Übernahme der MenB-Impfung ist nur in einer News von 2020 belegt. Beruflich indizierte Impfungen trägt grundsätzlich der Arbeitgeber.

„Die mkk – meine krankenkasse übernimmt die Kosten von Schutzimpfungen, wenn diese Schutzimpfungen ärztlich empfohlen sind.“

Satzung der BKK mkk – meine krankenkasse (Stand 38. Nachtrag, 01/2026), § 13b Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.01.2020, Stand 38. Satzungsnachtrag (Genehmigungsbescheid 17.12.2025); Download 'Stand: 01/2026' vom 05.01.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.