GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Zusätzliche Impfungen (z. B. HPV, Meningokokken B)

Schutzimpfungen · Übernimmt die Kasse Reiseschutzimpfungen?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

Grippe alle, HPV bis 26, Meningok. bis 17

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Grippe/HPV Erwachsene: Rechnung einreichen (Kostenerstattung)
  • nur soweit kein Anspruch nach § 20i SGB V besteht
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung

Satzungsimpfungen über die Schutzimpfungs-Richtlinie hinaus: Grippeimpfung für alle, Meningokokken bis 17 Jahre, HPV bis einschließlich 26 Jahre. Bei Nicht-Risikogruppen zahlt man die Grippeimpfung zunächst selbst.

„Versicherte haben zur Verhütung von Krankheiten Anspruch auf Schutzimpfungen gegen Influenza, gegen Meningokokken bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und auf Impfungen gegen Humane Papillomviren (HPV) für Versicherte bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 17 Abs. 1
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

IKK classic

gleichwertig

u. a. HPV ab 18, Grippe für alle, FSME

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Kostenerstattung: Privatrezept, Apothekenquittung, Arztrechnung
  • ärztliche Leistung zu Vertragssätzen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
annex url
https://cdn.ikk-classic.de/exporter/17087-anhang-5.pdf
annex stand
08.01.2025

Satzungsimpfungen nach Anhang 5 werden meist per Kostenerstattung abgewickelt (Impfstoff voll, Arzthonorar zu Vertragssätzen). HPV in Sachsen über die Karte, sonst Erstattung. Jede abgeschlossene Impfung zählt 5 € im IKK Bonus.

„Humane Papillomviren […] Für alle Versicherten ab vollendetem 18. Lebensjahr. […] Influenza Standardimpfung aller Kinder (ab vollendetem 6. Lebensmonat), Jugendlichen und Erwachsenen bis zum vollendeten 60. Lebensjahr.“

Satzung der IKK classic, Anhang 5 zu § 22 Abs. 3 (Stand 08.01.2025)
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 08.01.2025 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 15.10.2026 (inkl. 81. Nachtrag)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.