GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Zusätzliche Impfungen (z. B. HPV, Meningokokken B)

Schutzimpfungen · Übernimmt die Kasse Reiseschutzimpfungen?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

Grippe alle, HPV bis 26, Meningok. bis 17

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Grippe/HPV Erwachsene: Rechnung einreichen (Kostenerstattung)
  • nur soweit kein Anspruch nach § 20i SGB V besteht
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung

Satzungsimpfungen über die Schutzimpfungs-Richtlinie hinaus: Grippeimpfung für alle, Meningokokken bis 17 Jahre, HPV bis einschließlich 26 Jahre. Bei Nicht-Risikogruppen zahlt man die Grippeimpfung zunächst selbst.

„Versicherte haben zur Verhütung von Krankheiten Anspruch auf Schutzimpfungen gegen Influenza, gegen Meningokokken bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und auf Impfungen gegen Humane Papillomviren (HPV) für Versicherte bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 17 Abs. 1
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

BARMER

gleichwertig

8 Extra-Impfungen (z. B. HPV bis 26)

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Sachleistung, sonst Erstattung der tatsächlichen Kosten
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung

Satzungsimpfungen ergänzen die STIKO-Pflichtleistungen; die Altersgrenzen sind eng gefasst (z. B. HPV nur bis zum 26. Geburtstag, Meningokokken B nur 5–17 Jahre).

„3. Impfung gegen Meningokokken B ab Vollendung des 5. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 4. Grippeimpfung ab Vollendung des 6. Lebensmonats bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres … 6. HPV-Impfung ab Vollendung des 18. Lebensjahres bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres“

Satzung der BARMER (Stand 15.10.2026), § 32 Abs. 3 Nr. 3–10
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 1.1.2017 in der Fassung des 39. und 40. Nachtrages, Stand: 15.10.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.