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Zusätzliche Impfungen (z. B. HPV, Meningokokken B)
Schutzimpfungen · Übernimmt die Kasse Reiseschutzimpfungen?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
Grippe alle, HPV bis 26, Meningok. bis 17
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- Grippe/HPV Erwachsene: Rechnung einreichen (Kostenerstattung)
- nur soweit kein Anspruch nach § 20i SGB V besteht
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
Satzungsimpfungen über die Schutzimpfungs-Richtlinie hinaus: Grippeimpfung für alle, Meningokokken bis 17 Jahre, HPV bis einschließlich 26 Jahre. Bei Nicht-Risikogruppen zahlt man die Grippeimpfung zunächst selbst.
„Versicherte haben zur Verhütung von Krankheiten Anspruch auf Schutzimpfungen gegen Influenza, gegen Meningokokken bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und auf Impfungen gegen Humane Papillomviren (HPV) für Versicherte bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 17 Abs. 1
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
AOK NordWest
=gleichwertig
HPV ab 18, Gürtelrose u. a. (80 %)
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- Privatrezept/Rechnung
- nur soweit keine Regelleistung
- Erstattung 80 % innerhalb des 500-€-Budgets
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- aus gemeinsamem Gesundheitsbudget
Die Ausführungsbestimmungen zu § 9 Abs. 4 erlauben die Erstattung einer breiten Impfliste, jeweils zu 80 % und angerechnet auf das gemeinsame 500-€-Budget.
„Im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudgets werden Versicherten unter anderem die entstandenen Kosten für Schutzimpfungen und für Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe in Höhe von 80 v. H. erstattet.“
AOK NordWest: Ausführungsbestimmungen zu § 9 Abs. 4 der Satzung (Schutzimpfungen)
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 16.12.2025 (41. Nachtrag)
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.