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Individueller Zusatzbeitrag 2026
Zusatzbeitrag · Wie hoch ist der Zusatzbeitrag?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
3,2 % (seit 01.01.2026)
- Erstattung / Höhe
- 3,20 %
- Voraussetzungen
- keine besonderen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- previous percent
- 2.8
- gesamtbeitragssatz percent
- 17.8
- change 2026 pp
- 0.4
Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz nach § 12 Satzung: 3,2 % der beitragspflichtigen Einnahmen, gültig seit 01.01.2026 (61. Satzungsnachtrag, vorher 2,8 %). Gesamtbeitragssatz damit 17,8 %. Auch in der aktuellen Satzungsfassung (67. Nachtrag, Stand 01.09.2026) unverändert; keine unterjährige Änderung 2026 gefunden.
„Die Höhe des Zusatzbeitragssatzes beträgt monatlich 3,2 v. H. der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds.“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 12 Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
2,69 %
- Erstattung / Höhe
- 2,69 %
- Voraussetzungen
- keine besonderen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- total rate percent
- 17.29
- reduced total rate percent
- 16.69
- general rate percent
- 14.6
Kassenindividueller Zusatzbeitrag 2026; Gesamtbeitragssatz 17,29 %, mit ermäßigtem allgemeinen Satz 16,69 %. Arbeitgeber bzw. Rentenversicherung tragen die Hälfte. Laut tk.de liegt der amtliche durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2026 bei 2,9 %, der tatsächliche Marktdurchschnitt bei 3 %.
„Die TK erhebt von ihren Mitgliedern einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag (§ 242 Abs. 1 SGB V) in Höhe von 2,69 Prozent der monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung.“
Satzung der TK (Stand 1. Oktober 2026), § 10 Zusatzbeitragssatz
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 1. Oktober 2026 (131. und 132. Nachtrag vom 8./9. Oktober 2026 überwiegend mit Wirkung 01.01.2027)
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.