GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Individueller Zusatzbeitrag 2026

Zusatzbeitrag · Wie hoch ist der Zusatzbeitrag?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

3,2 % (seit 01.01.2026)

Erstattung / Höhe
3,20 %
Voraussetzungen
keine besonderen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
previous percent
2.8
gesamtbeitragssatz percent
17.8
change 2026 pp
0.4

Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz nach § 12 Satzung: 3,2 % der beitragspflichtigen Einnahmen, gültig seit 01.01.2026 (61. Satzungsnachtrag, vorher 2,8 %). Gesamtbeitragssatz damit 17,8 %. Auch in der aktuellen Satzungsfassung (67. Nachtrag, Stand 01.09.2026) unverändert; keine unterjährige Änderung 2026 gefunden.

„Die Höhe des Zusatzbeitragssatzes beträgt monatlich 3,2 v. H. der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 12 Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

TK

besser

2,69 %

Erstattung / Höhe
2,69 %
Voraussetzungen
keine besonderen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
total rate percent
17.29
reduced total rate percent
16.69
general rate percent
14.6

Kassenindividueller Zusatzbeitrag 2026; Gesamtbeitragssatz 17,29 %, mit ermäßigtem allgemeinen Satz 16,69 %. Arbeitgeber bzw. Rentenversicherung tragen die Hälfte. Laut tk.de liegt der amtliche durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2026 bei 2,9 %, der tatsächliche Marktdurchschnitt bei 3 %.

„Die TK erhebt von ihren Mitgliedern einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag (§ 242 Abs. 1 SGB V) in Höhe von 2,69 Prozent der monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung.“

Satzung der TK (Stand 1. Oktober 2026), § 10 Zusatzbeitragssatz
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 1. Oktober 2026 (131. und 132. Nachtrag vom 8./9. Oktober 2026 überwiegend mit Wirkung 01.01.2027)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.