GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Individueller Zusatzbeitrag 2026

Zusatzbeitrag · Wie hoch ist der Zusatzbeitrag?

DAK-Gesundheit

besser

3,2 % (seit 01.01.2026)

Erstattung / Höhe
3,20 %
Voraussetzungen
keine besonderen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
previous percent
2.8
gesamtbeitragssatz percent
17.8
change 2026 pp
0.4

Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz nach § 12 Satzung: 3,2 % der beitragspflichtigen Einnahmen, gültig seit 01.01.2026 (61. Satzungsnachtrag, vorher 2,8 %). Gesamtbeitragssatz damit 17,8 %. Auch in der aktuellen Satzungsfassung (67. Nachtrag, Stand 01.09.2026) unverändert; keine unterjährige Änderung 2026 gefunden.

„Die Höhe des Zusatzbeitragssatzes beträgt monatlich 3,2 v. H. der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 12 Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

KKH

gleichwertig

3,78 %

Erstattung / Höhe
3,78 %
Voraussetzungen
keine besonderen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
total rate percent
18.38
employee share total percent
9.19
changed during 2026
False

Kassenindividueller Zusatzbeitrag nach § 21 der Satzung; Gesamtbeitrag 2026 18,38 % (14,6 % + 3,78 %), Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen je 9,19 %. Der 100. Nachtrag (Oktober 2026) ändert den Satz nicht.

„Die Kasse erhebt von ihren Mitgliedern einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag gemäß § 242 Absatz 1 SGB V. Die Höhe des Zusatzbeitragssatzes beträgt 3,78 Prozent monatlich der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds.“

Satzung der KKH (Stand Mai 2026), § 21 Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung in der Fassung vom 1. Juli 2009, zuletzt geändert durch den 99. Nachtrag vom 27.03.2026 (Lesefassung Stand Mai 2026); zusätzlich 100. Nachtrag (beschlossen 25.09.2026, genehmigt 12.10.2026, veröffentlicht 16.10.2026)

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