GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Individueller Zusatzbeitrag 2026

Zusatzbeitrag · Wie hoch ist der Zusatzbeitrag?

DAK-Gesundheit

besser

3,2 % (seit 01.01.2026)

Erstattung / Höhe
3,20 %
Voraussetzungen
keine besonderen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
previous percent
2.8
gesamtbeitragssatz percent
17.8
change 2026 pp
0.4

Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz nach § 12 Satzung: 3,2 % der beitragspflichtigen Einnahmen, gültig seit 01.01.2026 (61. Satzungsnachtrag, vorher 2,8 %). Gesamtbeitragssatz damit 17,8 %. Auch in der aktuellen Satzungsfassung (67. Nachtrag, Stand 01.09.2026) unverändert; keine unterjährige Änderung 2026 gefunden.

„Die Höhe des Zusatzbeitragssatzes beträgt monatlich 3,2 v. H. der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 12 Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

IKK Südwest

gleichwertig

3,87 % (seit 01.04.2026)

Erstattung / Höhe
3,87 %
Voraussetzungen
keine besonderen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
previous percent
3.25
previous valid
01.01.2025–31.03.2026
total rate percent
18.47

Unterjährige Erhöhung zum 01.04.2026 von 3,25 % auf 3,87 % (Sonderkündigungsrecht ausgelöst). Gesamtbeitrag 18,47 %, je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.

„Die IKK erhebt einen Zusatzbeitrag gemäß § 242 Abs. 1 SGB V in Höhe von 3,87 v. H. der beitragspflichtigen Einnahmen.“

Satzung der IKK Südwest, § 18 Abs. 2 (Stand 02.10.2026); IKK Südwest: Rechenwerte für Arbeitgeber
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.04.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung in der Fassung des 47. Nachtrages, Stand 02.10.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.