GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Individueller Zusatzbeitrag 2026

Zusatzbeitrag · Wie hoch ist der Zusatzbeitrag?

DAK-Gesundheit

besser

3,2 % (seit 01.01.2026)

Erstattung / Höhe
3,20 %
Voraussetzungen
keine besonderen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
previous percent
2.8
gesamtbeitragssatz percent
17.8
change 2026 pp
0.4

Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz nach § 12 Satzung: 3,2 % der beitragspflichtigen Einnahmen, gültig seit 01.01.2026 (61. Satzungsnachtrag, vorher 2,8 %). Gesamtbeitragssatz damit 17,8 %. Auch in der aktuellen Satzungsfassung (67. Nachtrag, Stand 01.09.2026) unverändert; keine unterjährige Änderung 2026 gefunden.

„Die Höhe des Zusatzbeitragssatzes beträgt monatlich 3,2 v. H. der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 12 Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

IKK gesund plus

gleichwertig

3,39 % (Gesamtbeitrag 17,99 %)

Erstattung / Höhe
3,39 %
Voraussetzungen
keine besonderen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
percent
3.39
general rate percent
14.6
total rate percent
17.99
former ikk bb percent until 2026 09 30
4.35
rate 2027
laut Website stabil (17,99 %)

Kassenindividueller Zusatzbeitrag 3,39 % gilt unverändert seit 01.01.2025 (§ 14b i.d.F. 85. Nachtrag) und damit ganzjährig 2026; die zum 01.10.2026 in Kraft getretene Fusionssatzung (§ 23) behält 3,39 % bei. Nur für frühere Versicherte der IKK Brandenburg und Berlin sank der Satz zum 01.10.2026 von 4,35 % auf 3,39 %. Website: Beitrag bleibt auch 2027 bei 17,99 %; liegt deutlich über dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2026 von 2,5 %.

„Die IKK erhebt von ihren Mitgliedern einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag gemäß § 242 Abs. 1 SGB V. Die Höhe des Zusatzbeitrages beträgt 3,39 vom Hundert der monatlich beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds.“

Satzung der IKK gesund plus (Stand 01.10.2026), § 23
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2025 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 01.10.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.