3,2 % (seit 01.01.2026)
- Erstattung / Höhe
- 3,20 %
- Voraussetzungen
- keine besonderen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- previous percent
- 2.8
- gesamtbeitragssatz percent
- 17.8
- change 2026 pp
- 0.4
Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz nach § 12 Satzung: 3,2 % der beitragspflichtigen Einnahmen, gültig seit 01.01.2026 (61. Satzungsnachtrag, vorher 2,8 %). Gesamtbeitragssatz damit 17,8 %. Auch in der aktuellen Satzungsfassung (67. Nachtrag, Stand 01.09.2026) unverändert; keine unterjährige Änderung 2026 gefunden.
„Die Höhe des Zusatzbeitragssatzes beträgt monatlich 3,2 v. H. der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds.“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 12 Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
IKK gesund plus
=gleichwertig
3,39 % (Gesamtbeitrag 17,99 %)
- Erstattung / Höhe
- 3,39 %
- Voraussetzungen
- keine besonderen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- percent
- 3.39
- general rate percent
- 14.6
- total rate percent
- 17.99
- former ikk bb percent until 2026 09 30
- 4.35
- rate 2027
- laut Website stabil (17,99 %)
Kassenindividueller Zusatzbeitrag 3,39 % gilt unverändert seit 01.01.2025 (§ 14b i.d.F. 85. Nachtrag) und damit ganzjährig 2026; die zum 01.10.2026 in Kraft getretene Fusionssatzung (§ 23) behält 3,39 % bei. Nur für frühere Versicherte der IKK Brandenburg und Berlin sank der Satz zum 01.10.2026 von 4,35 % auf 3,39 %. Website: Beitrag bleibt auch 2027 bei 17,99 %; liegt deutlich über dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2026 von 2,5 %.
„Die IKK erhebt von ihren Mitgliedern einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag gemäß § 242 Abs. 1 SGB V. Die Höhe des Zusatzbeitrages beträgt 3,39 vom Hundert der monatlich beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds.“
Satzung der IKK gesund plus (Stand 01.10.2026), § 23
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2025 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 01.10.2026