GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Individueller Zusatzbeitrag 2026

Zusatzbeitrag · Wie hoch ist der Zusatzbeitrag?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

3,2 % (seit 01.01.2026)

Erstattung / Höhe
3,20 %
Voraussetzungen
keine besonderen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
previous percent
2.8
gesamtbeitragssatz percent
17.8
change 2026 pp
0.4

Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz nach § 12 Satzung: 3,2 % der beitragspflichtigen Einnahmen, gültig seit 01.01.2026 (61. Satzungsnachtrag, vorher 2,8 %). Gesamtbeitragssatz damit 17,8 %. Auch in der aktuellen Satzungsfassung (67. Nachtrag, Stand 01.09.2026) unverändert; keine unterjährige Änderung 2026 gefunden.

„Die Höhe des Zusatzbeitragssatzes beträgt monatlich 3,2 v. H. der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 12 Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK RPS

besser

2,47 %

Erstattung / Höhe
2,47 %
Voraussetzungen
keine besonderen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
previous percent
2.47
total rate percent
17.07

2,47 % und damit 2026 unverändert gegenüber 2025 (Verwaltungsratsbeschluss 17.12.2025); laut DISQ/ntv 2026 der niedrigste Zusatzbeitrag der getesteten Kassen. Gesamtbeitragssatz 17,07 %.

„Der Zusatzbeitragssatz der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland gemäß § 242 SGB V beträgt 2,47 v. H. der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds.“

Satzung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Stand 29.07.2026), § 36
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung Stand 29.07.2026 (letzte Änderung: Verwaltungsrat 29.06.2026, genehmigt 21.07.2026, § 34a mit Wirkung 01.07.2026)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.