DAK-Gesundheit
=gleichwertig
bis 600 €/Jahr (Cashback600, Fit&Cash)
- Erstattung / Höhe
- 600 €/Jahr
- Voraussetzungen
- nur Mitglieder, deren Beiträge nicht vollständig von Dritten getragen werden
- nicht bei Beitragsfreiheit, ruhendem Anspruch oder Beitragsrückstand
- Kündigung der Mitgliedschaft während Bindung nicht möglich
- Selbstbehalttarife: Bindung 3 Jahre; Prämientarife: 1 Jahr
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- binding years
- 3
- binding years praemientarif
- 1
Höchste Prämie 600 €/Jahr im DAK Cashback600 (Selbstbehalt bis 800 €, nur ab Einkommen in Höhe der BBG; max. Nachzahlung 200 €) bzw. im Prämientarif DAK Fit & Cash (ein Monatsbeitrag, nur wenn ein Jahr keine Leistungen außer Vorsorge/Prävention genutzt). Garantietarife zahlen die Prämie unabhängig von Leistungen; Selbstbehalt nur bei bestimmten Leistungen (z. B. Zahnersatz, Fahrkosten, künstliche Befruchtung, Reha). Nur ein Tarif nach § 28 Abs. 1/2 gleichzeitig.
„Stufe 4: 800 € 50 € 600€ ab BBG garantierte Prämie etwaige Selbstbehalte werden mit der Prämie verrechnet“
Anlage zu § 28 der Satzung (DAK-Gesundheit-Tarif-Katalog, Stand 18.10.2025) i. V. m. § 28 Satzung
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 18.10.2025 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
IKK gesund plus
=gleichwertig
Prämie bis 600 €/Jahr (SB 800 €)
- Erstattung / Höhe
- 600 €/Jahr
- Voraussetzungen
- Mitglieder, die ihre Beiträge (teilweise) selbst tragen
- Mindesteinnahmen je Tarifklasse
- Bindung 3 Jahre
- Wahl in Textform
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- binding years
- 3
- premium cap
- max. 20 % der selbst getragenen Beiträge, max. 600 € (mehrere Tarife: 30 % / 900 €)
- advance payment
- auf Antrag 50–100 % der Prämie als Vorschuss
- praemientarif beitragsrueckerstattung
- False
- previous until 2026 09 30
- max. 300 € Prämie (SB 400 €, 2 Tarifklassen)
Selbstbehalttarif nach § 53 Abs. 1 SGB V: Prämie 100/300/600 € gegen Selbstbehalt 150/400/800 € je nach beitragspflichtigen Einnahmen ab 10.000/30.000/50.000 €; Prämie zusätzlich auf 20 % der selbst getragenen Beiträge gedeckelt. Prävention, Vorsorge, Schwangerenvorsorge sowie Arztbesuche ohne Verordnungsfolgen zählen nicht auf den Selbstbehalt. Bis 30.09.2026 lag die Höchstprämie bei 300 €; einen Prämientarif (Beitragsrückerstattung, § 53 Abs. 2) enthält die neue Satzung nicht mehr.
„bei beitragspflichtigen Einnahmen in Höhe von mindestens 50.000 Euro einen Selbstbehalt von 800 Euro wählen und erhält dafür eine Prämie von 600 Euro (Tarifklasse 3).“
Satzung der IKK gesund plus (Stand 01.10.2026), § 12a Abs. 2 (i.V.m. § 12 Abs. 2)
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 01.10.2026