DAK-Gesundheit
gleichwertigJa, T 61: ab 15. bis 42. AU-Tag
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- hauptberuflich Selbstständige, Beschäftigte ohne 6 Wochen Entgeltfortzahlung, KSVG-Versicherte
- gesetzlicher Krankengeldanspruch ab 43. Tag (Wahlerklärung § 44 SGB V) erforderlich
- Neuabschluss nur vor Vollendung des 55. Lebensjahres
- kein Bezug von Voll-/Erwerbsminderungsrente oder Versorgungswerk-Rente
- Einkommensnachweis (Steuerbescheid)
- Wartezeit
- 4 Monate
- Alter
- 0–54 Jahre
- Budget
- eigene Leistung
- Mindestbindung (Jahre)
- 3
Zusatztarif T 61 schließt die Lücke bis zum gesetzlichen Krankengeld: Tagessatz je nach Einkommensstufe 12 € bis 67,82 € vom 15. bis längstens 42. Tag. Keine Gesundheitsprüfung, keine Altersstaffel; Mindestbindung 3 Jahre, danach jährliche Verlängerung. Arbeitsunfähigkeit, die in den ersten 4 Monaten der Teilnahme beginnt, ist ausgeschlossen (waiting_months = 4).
„Mit dem Wahltarif Krankengeld T 61 können Mitglieder das Risiko des Einkommensverlustes vom 15. bis längstens zum 42. Tag einer Arbeitsunfähigkeit absichern.“
Anlage zu § 29 der Satzung (Wahltarif Krankengeld, Stand 01.01.2026), Abschnitte A, B, D, E
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026