GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Wahltarif Krankengeld (Selbstständige)

Wahltarife · Welche Wahltarife (z. B. Selbstbehalt, Krankengeld) gibt es?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

Ja, T 61: ab 15. bis 42. AU-Tag

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • hauptberuflich Selbstständige, Beschäftigte ohne 6 Wochen Entgeltfortzahlung, KSVG-Versicherte
  • gesetzlicher Krankengeldanspruch ab 43. Tag (Wahlerklärung § 44 SGB V) erforderlich
  • Neuabschluss nur vor Vollendung des 55. Lebensjahres
  • kein Bezug von Voll-/Erwerbsminderungsrente oder Versorgungswerk-Rente
  • Einkommensnachweis (Steuerbescheid)
Wartezeit
4 Monate
Alter
0–54 Jahre
Budget
eigene Leistung
start day
15
end day
42
binding years
3
premium eur month
6,00-24,00 € (7 Stufen nach Einkommen)
krankengeld eur day
12,00-67,82 € (Stufe 7 bis BBG, Stand 2026)
entry age max
54
waiting rule
AU in den ersten 4 Monaten nach Tarifbeginn: kein Wahltarif-Krankengeld für diese AU

Zusatztarif T 61 schließt die Lücke bis zum gesetzlichen Krankengeld: Tagessatz je nach Einkommensstufe 12 € bis 67,82 € vom 15. bis längstens 42. Tag. Keine Gesundheitsprüfung, keine Altersstaffel; Mindestbindung 3 Jahre, danach jährliche Verlängerung. Arbeitsunfähigkeit, die in den ersten 4 Monaten der Teilnahme beginnt, ist ausgeschlossen (waiting_months = 4).

„Mit dem Wahltarif Krankengeld T 61 können Mitglieder das Risiko des Einkommensverlustes vom 15. bis längstens zum 42. Tag einer Arbeitsunfähigkeit absichern.“

Anlage zu § 29 der Satzung (Wahltarif Krankengeld, Stand 01.01.2026), Abschnitte A, B, D, E
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Nordost

besser

KG ab 22. Tag (KSK: ab 15. Tag)

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 SGB V
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
start day
22
start day ksk
15
premium percent kg22
0.6
premium percent kg15
0.8
binding years
3

Krankengeld-Wahltarif (§ 29) für hauptberuflich Selbstständige, unständig/kurzzeitig Beschäftigte und KSK-Versicherte: KG 22 (22.–42. Tag, Prämie 0,60 %) bzw. KG 15 (15.–42. Tag, Prämie 0,80 %). Mindestbindung 3 Jahre; kein Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitragserhöhung.

„Wahltarif wählen, der einen Krankengeldanspruch vom 22. Tag bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit umfasst (Tarifausprägung KG 22).“

Satzung der AOK Nordost (52. Nachtrag, Wirkung ab 01.07.2026), § 29
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung des 52. Nachtrags, Verwaltungsrat 19.06.2026, Wirkung ab 01.07.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.