DAK-Gesundheit
=gleichwertig
Ja, T 61: ab 15. bis 42. AU-Tag
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- hauptberuflich Selbstständige, Beschäftigte ohne 6 Wochen Entgeltfortzahlung, KSVG-Versicherte
- gesetzlicher Krankengeldanspruch ab 43. Tag (Wahlerklärung § 44 SGB V) erforderlich
- Neuabschluss nur vor Vollendung des 55. Lebensjahres
- kein Bezug von Voll-/Erwerbsminderungsrente oder Versorgungswerk-Rente
- Einkommensnachweis (Steuerbescheid)
- Wartezeit
- 4 Monate
- Alter
- 0–54 Jahre
- Budget
- eigene Leistung
- start day
- 15
- end day
- 42
- binding years
- 3
- premium eur month
- 6,00-24,00 € (7 Stufen nach Einkommen)
- krankengeld eur day
- 12,00-67,82 € (Stufe 7 bis BBG, Stand 2026)
- entry age max
- 54
- waiting rule
- AU in den ersten 4 Monaten nach Tarifbeginn: kein Wahltarif-Krankengeld für diese AU
Zusatztarif T 61 schließt die Lücke bis zum gesetzlichen Krankengeld: Tagessatz je nach Einkommensstufe 12 € bis 67,82 € vom 15. bis längstens 42. Tag. Keine Gesundheitsprüfung, keine Altersstaffel; Mindestbindung 3 Jahre, danach jährliche Verlängerung. Arbeitsunfähigkeit, die in den ersten 4 Monaten der Teilnahme beginnt, ist ausgeschlossen (waiting_months = 4).
„Mit dem Wahltarif Krankengeld T 61 können Mitglieder das Risiko des Einkommensverlustes vom 15. bis längstens zum 42. Tag einer Arbeitsunfähigkeit absichern.“
Anlage zu § 29 der Satzung (Wahltarif Krankengeld, Stand 01.01.2026), Abschnitte A, B, D, E
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
AOK Baden-Württemberg
+besser
KG22: Krankengeld vom 22. bis 42. Tag
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- hauptberuflich selbstständig mit Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V
- Eintritt bis 50 Jahre (sonst Vorversicherung mit Krankengeldanspruch)
- 3 Jahre Bindung an Tarif und AOK BW, kein Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitragserhöhung
- kein Krankengeld bei AU in den ersten 3 Monaten (außer Unfall oder Vorversicherung mit Krankengeld)
- Wartezeit
- 3 Monate
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- start day
- 22
- end day
- 42
- tariff
- KG22 (§ 17 m) für hauptberuflich Selbstständige mit Krankengeld-Wahlerklärung sowie unständig/kurzzeitig Beschäftigte
- benefit level
- 70 % des zuletzt für die Prämie maßgeblichen Arbeitseinkommens
- premium
- 0,60 % der beitragspflichtigen Einnahmen pro Monat
- binding years
- 3
- entry age
- Wahl bis Vollendung des 50. Lebensjahres (danach nur mit Krankengeld-Vorversicherung in den letzten 3 Monaten)
- waiting period months
- 3
- kg15
- KG15 (§ 17 l) nur für KSK-versicherte Künstler/Publizisten: ab 15. bis 42. Tag, Prämie 0,80 %
KG22 deckt nur die Lücke vom 22. bis 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit; ab dem 43. Tag zahlt die AOK das gesetzliche Krankengeld (Wahlerklärung vorausgesetzt). Für Selbstständige gibt es keinen früheren Beginn (KG15 nur für KSK-Versicherte). Der Tarif wird gemeinsam mit allen AOKs durchgeführt.
„Einen Krankengeldtarif nach § 53 Abs. 6 SGB V, der einen Krankengeldanspruch vom 22. Tag bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit umfasst (Tarifausprägung KG22), können wählen: 1. Mitglieder, die hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind, bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres“
Satzung der AOK Baden-Württemberg (Stand 97. Änderung), § 17 m Wahltarif Krankengeld (KG22)
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand: 97. Satzungsänderung (VR-Beschluss 30.07.2026, genehmigt 10.08.2026, in Kraft rückwirkend 01.01.2026); Deckblatt „- 01.01.2026 -“