GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Wahltarif Krankengeld (Selbstständige)

Wahltarife · Welche Wahltarife (z. B. Selbstbehalt, Krankengeld) gibt es?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

Ja, T 61: ab 15. bis 42. AU-Tag

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • hauptberuflich Selbstständige, Beschäftigte ohne 6 Wochen Entgeltfortzahlung, KSVG-Versicherte
  • gesetzlicher Krankengeldanspruch ab 43. Tag (Wahlerklärung § 44 SGB V) erforderlich
  • Neuabschluss nur vor Vollendung des 55. Lebensjahres
  • kein Bezug von Voll-/Erwerbsminderungsrente oder Versorgungswerk-Rente
  • Einkommensnachweis (Steuerbescheid)
Wartezeit
4 Monate
Alter
0–54 Jahre
Budget
eigene Leistung
start day
15
end day
42
binding years
3
premium eur month
6,00-24,00 € (7 Stufen nach Einkommen)
krankengeld eur day
12,00-67,82 € (Stufe 7 bis BBG, Stand 2026)
entry age max
54
waiting rule
AU in den ersten 4 Monaten nach Tarifbeginn: kein Wahltarif-Krankengeld für diese AU

Zusatztarif T 61 schließt die Lücke bis zum gesetzlichen Krankengeld: Tagessatz je nach Einkommensstufe 12 € bis 67,82 € vom 15. bis längstens 42. Tag. Keine Gesundheitsprüfung, keine Altersstaffel; Mindestbindung 3 Jahre, danach jährliche Verlängerung. Arbeitsunfähigkeit, die in den ersten 4 Monaten der Teilnahme beginnt, ist ausgeschlossen (waiting_months = 4).

„Mit dem Wahltarif Krankengeld T 61 können Mitglieder das Risiko des Einkommensverlustes vom 15. bis längstens zum 42. Tag einer Arbeitsunfähigkeit absichern.“

Anlage zu § 29 der Satzung (Wahltarif Krankengeld, Stand 01.01.2026), Abschnitte A, B, D, E
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Baden-Württemberg

besser

KG22: Krankengeld vom 22. bis 42. Tag

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • hauptberuflich selbstständig mit Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V
  • Eintritt bis 50 Jahre (sonst Vorversicherung mit Krankengeldanspruch)
  • 3 Jahre Bindung an Tarif und AOK BW, kein Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitragserhöhung
  • kein Krankengeld bei AU in den ersten 3 Monaten (außer Unfall oder Vorversicherung mit Krankengeld)
Wartezeit
3 Monate
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
start day
22
end day
42
tariff
KG22 (§ 17 m) für hauptberuflich Selbstständige mit Krankengeld-Wahlerklärung sowie unständig/kurzzeitig Beschäftigte
benefit level
70 % des zuletzt für die Prämie maßgeblichen Arbeitseinkommens
premium
0,60 % der beitragspflichtigen Einnahmen pro Monat
binding years
3
entry age
Wahl bis Vollendung des 50. Lebensjahres (danach nur mit Krankengeld-Vorversicherung in den letzten 3 Monaten)
waiting period months
3
kg15
KG15 (§ 17 l) nur für KSK-versicherte Künstler/Publizisten: ab 15. bis 42. Tag, Prämie 0,80 %

KG22 deckt nur die Lücke vom 22. bis 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit; ab dem 43. Tag zahlt die AOK das gesetzliche Krankengeld (Wahlerklärung vorausgesetzt). Für Selbstständige gibt es keinen früheren Beginn (KG15 nur für KSK-Versicherte). Der Tarif wird gemeinsam mit allen AOKs durchgeführt.

„Einen Krankengeldtarif nach § 53 Abs. 6 SGB V, der einen Krankengeldanspruch vom 22. Tag bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit umfasst (Tarifausprägung KG22), können wählen: 1. Mitglieder, die hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind, bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres“

Satzung der AOK Baden-Württemberg (Stand 97. Änderung), § 17 m Wahltarif Krankengeld (KG22)
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand: 97. Satzungsänderung (VR-Beschluss 30.07.2026, genehmigt 10.08.2026, in Kraft rückwirkend 01.01.2026); Deckblatt „- 01.01.2026 -“

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.