GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Zusätzliche Vorsorge (z. B. Glaukom, Ultraschall)

Vorsorgeuntersuchungen · Welche zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen gibt es?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

Check-up 17, Darm ab 39, Tastuntersuch.

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • meist nur bei ärztlich festgestellten Risikofaktoren
  • zugelassene Leistungserbringer
  • Kostenerstattung gegen Rechnung
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung

Die DAK-Extras sind überwiegend risikoadaptiert ('im Einzelfall' nach § 23 SGB V): Check-up und Darmkrebstest gibt es nur bei Risikofaktoren und als Festzuschuss (40 €). Klassische IGeL wie Glaukom-Früherkennung oder gynäkologischer Ultraschall sind nicht Satzungsleistung (nur über AktivBonus-Zuschuss 'Vorsorge außerhalb des gesetzlichen Anspruchs').

„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich auf der Basis von §§ 11 Absatz 6, 23 SGB V im Einzelfall an den Kosten für eine Untersuchung auf Darmkrebs (immunologischer Stuhltest) für Versicherte ab dem 40. Lebensjahr bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 4, §§ 19b, 19g, 19h
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

KKH

gleichwertig

Darmkrebs ab 30, Check-up, Knochendichte

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • meist ärztlich bestätigte Risikofaktoren
  • Rechnung einreichen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung

Breites Vorsorgeangebot, aber fast alle Satzungsleistungen setzen ärztlich bestätigte Risikofaktoren voraus. Glaukom- und Ultraschall-Früherkennung sind nur über das Bonus-Gesundheitsbudget bezuschussbar.

„Über die gesetzlichen Leistungen hinaus beteiligt sich die KKH … a) bei Versicherten im Alter von 30 bis 49 Jahren an den Kosten eines quantitativen immunologischen Stuhltests. b) bei Versicherten im Alter von 30 bis 49 Jahren an den Kosten einer Koloskopie (Darmspiegelung).“

Satzung der KKH, §§ 29k, 29t, 29u, 29w, 30a
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung in der Fassung vom 1. Juli 2009, zuletzt geändert durch den 99. Nachtrag vom 27.03.2026 (Lesefassung Stand Mai 2026); zusätzlich 100. Nachtrag (beschlossen 25.09.2026, genehmigt 12.10.2026, veröffentlicht 16.10.2026)

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