GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Zusätzliche Vorsorge (z. B. Glaukom, Ultraschall)

Vorsorgeuntersuchungen · Welche zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen gibt es?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

Check-up 17, Darm ab 39, Tastuntersuch.

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • meist nur bei ärztlich festgestellten Risikofaktoren
  • zugelassene Leistungserbringer
  • Kostenerstattung gegen Rechnung
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung

Die DAK-Extras sind überwiegend risikoadaptiert ('im Einzelfall' nach § 23 SGB V): Check-up und Darmkrebstest gibt es nur bei Risikofaktoren und als Festzuschuss (40 €). Klassische IGeL wie Glaukom-Früherkennung oder gynäkologischer Ultraschall sind nicht Satzungsleistung (nur über AktivBonus-Zuschuss 'Vorsorge außerhalb des gesetzlichen Anspruchs').

„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich auf der Basis von §§ 11 Absatz 6, 23 SGB V im Einzelfall an den Kosten für eine Untersuchung auf Darmkrebs (immunologischer Stuhltest) für Versicherte ab dem 40. Lebensjahr bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 4, §§ 19b, 19g, 19h
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK RPS

gleichwertig

Check-up ab 25, Darmkrebs ab 40 u. a.

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • meist nur bei bestehenden Risikofaktoren
  • Vertragsärzte
  • Rechnung einreichen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung

Breites Paket zusätzlicher Früherkennung, fast durchgehend an Risikofaktoren gebunden (z. B. Übergewicht, familiäre Belastung). Glaukom-Früherkennung wurde nicht gefunden.

„Die AOK erstattet die Kosten für einen immunologischen Stuhltest in Höhe von 100 v.H. des Rechnungsbetrages, bis zu 50,00 EUR. Eine Kostenerstattung ist alle zwei Jahre möglich.“

Satzung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Stand 29.07.2026), §§ 31 l, 31 m, 31 n, 31 o, 31 v, 31 w
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung Stand 29.07.2026 (letzte Änderung: Verwaltungsrat 29.06.2026, genehmigt 21.07.2026, § 34a mit Wirkung 01.07.2026)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.