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Zusätzliche Vorsorge (z. B. Glaukom, Ultraschall)
Vorsorgeuntersuchungen · Welche zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen gibt es?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
Check-up 17, Darm ab 39, Tastuntersuch.
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- meist nur bei ärztlich festgestellten Risikofaktoren
- zugelassene Leistungserbringer
- Kostenerstattung gegen Rechnung
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
Die DAK-Extras sind überwiegend risikoadaptiert ('im Einzelfall' nach § 23 SGB V): Check-up und Darmkrebstest gibt es nur bei Risikofaktoren und als Festzuschuss (40 €). Klassische IGeL wie Glaukom-Früherkennung oder gynäkologischer Ultraschall sind nicht Satzungsleistung (nur über AktivBonus-Zuschuss 'Vorsorge außerhalb des gesetzlichen Anspruchs').
„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich auf der Basis von §§ 11 Absatz 6, 23 SGB V im Einzelfall an den Kosten für eine Untersuchung auf Darmkrebs (immunologischer Stuhltest) für Versicherte ab dem 40. Lebensjahr bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 4, §§ 19b, 19g, 19h
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
AOK Baden-Württemberg
=gleichwertig
Hautkrebs ab 20; Check-up jährlich (HZV)
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- Check-up-Extra nur bei Einschreibung ins AOK-HausarztProgramm
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
Für alle zugänglich ist nur das erweiterte Hautkrebs-Screening; die übrigen Vorsorge-Extras hängen an HausarztProgramm/FacharztProgramm (Selektivverträge). IGeL wie Glaukom-Messung oder Brust-/Eierstock-Ultraschall stehen nicht in der Satzung.
„Teilnehmende Versicherte am Hausarztprogramm profitieren von der Gesundheitsuntersuchung „Check-up“ nicht nur alle drei Jahre wie in der Regelversorgung, sondern jährlich mit zusätzlichen Laborwerten – kleinem Blutbild, Leberwert und Nierenwert (Kreatinin).“
aok.de: Gesundheits-Check-up (Regionalinhalt AOK Baden-Württemberg); Satzung § 8 Abs. 4
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand: 97. Satzungsänderung (VR-Beschluss 30.07.2026, genehmigt 10.08.2026, in Kraft rückwirkend 01.01.2026); Deckblatt „- 01.01.2026 -“
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.