GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
DAK internSingle-Sign-On
Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Zusätzliche Vorsorge (z. B. Glaukom, Ultraschall)

Vorsorgeuntersuchungen · Welche zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen gibt es?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

Check-up 17, Darm ab 39, Tastuntersuch.

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • meist nur bei ärztlich festgestellten Risikofaktoren
  • zugelassene Leistungserbringer
  • Kostenerstattung gegen Rechnung
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung

Die DAK-Extras sind überwiegend risikoadaptiert ('im Einzelfall' nach § 23 SGB V): Check-up und Darmkrebstest gibt es nur bei Risikofaktoren und als Festzuschuss (40 €). Klassische IGeL wie Glaukom-Früherkennung oder gynäkologischer Ultraschall sind nicht Satzungsleistung (nur über AktivBonus-Zuschuss 'Vorsorge außerhalb des gesetzlichen Anspruchs').

„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich auf der Basis von §§ 11 Absatz 6, 23 SGB V im Einzelfall an den Kosten für eine Untersuchung auf Darmkrebs (immunologischer Stuhltest) für Versicherte ab dem 40. Lebensjahr bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 4, §§ 19b, 19g, 19h
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Baden-Württemberg

gleichwertig

Hautkrebs ab 20; Check-up jährlich (HZV)

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Check-up-Extra nur bei Einschreibung ins AOK-HausarztProgramm
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung

Für alle zugänglich ist nur das erweiterte Hautkrebs-Screening; die übrigen Vorsorge-Extras hängen an HausarztProgramm/FacharztProgramm (Selektivverträge). IGeL wie Glaukom-Messung oder Brust-/Eierstock-Ultraschall stehen nicht in der Satzung.

„Teilnehmende Versicherte am Hausarztprogramm profitieren von der Gesundheitsuntersuchung „Check-up“ nicht nur alle drei Jahre wie in der Regelversorgung, sondern jährlich mit zusätzlichen Laborwerten – kleinem Blutbild, Leberwert und Nierenwert (Kreatinin).“

aok.de: Gesundheits-Check-up (Regionalinhalt AOK Baden-Württemberg); Satzung § 8 Abs. 4
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand: 97. Satzungsänderung (VR-Beschluss 30.07.2026, genehmigt 10.08.2026, in Kraft rückwirkend 01.01.2026); Deckblatt „- 01.01.2026 -“

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.