← zurück zum Vergleich
Sportmedizinische Untersuchung
Prävention & Gesundheitsförderung · Welche Gesundheitskurse werden bezahlt?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
60 €, mit Risiko 120 € alle 2 Jahre
- Erstattung / Höhe
- 120 €
- Voraussetzungen
- vor Aufnahme einer sportlichen Betätigung
- ärztliche Bescheinigung über Eignung/Notwendigkeit
- Vertragsarzt mit Zusatzweiterbildung Sportmedizin
- Zusatzuntersuchungen nur bei bescheinigten Risikofaktoren (z. B. Übergewicht, Bluthochdruck, Diabetes, Rauchen)
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- base eur
- 60
- max eur with extras
- 120
- interval years
- 2
Zuschuss bis 60 € für Untersuchung und Beratung; bei ärztlich bescheinigten Risikofaktoren zusätzlich Belastungs-EKG/Lungenfunktion/Laktat, zusammen bis 120 €. Anspruch einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren, 'im Einzelfall' auf Basis § 23 SGB V.
„Der Zuschuss der DAK-Gesundheit beträgt bis zu 60,00 Euro pro Behandlung nach Satz 1 und bis zu 120,00 Euro pro Behandlung nach Sätzen 1 und 2 zusammen. [...] Der Anspruch auf diese Leistung besteht einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren.“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 8
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
80 %, bis 60 € (mit Zusatzdiagnostik 120 €)
- Erstattung / Höhe
- 120 €
- Voraussetzungen
- ärztliche Bescheinigung, dass die Untersuchung geeignet und notwendig ist
- Arzt mit Zusatzbezeichnung Sportmedizin (Vertragsarzt oder § 13 Abs. 4 SGB V)
- Belastungs-EKG/Lungenfunktion/Laktat nur bei bescheinigten Risiken
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- interval years
- 2
- percent
- 80
- basic cap eur
- 60
- with extra diagnostics cap eur
- 120
80 % der Rechnung, max. 60 € für die Basisuntersuchung; nur bei ärztlich bescheinigten Risiken zusammen mit Zusatzdiagnostik max. 120 €. Erneute Erstattung frühestens 2 Jahre nach der letzten.
„Die TK erstattet 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Behandlung nach Abs. 1 Satz 1 und nicht mehr als 120 Euro pro Behandlung nach Abs. 1 Sätze 1 und 2 zusammen.“
Satzung der TK, § 27e Sportmedizinische Untersuchung und Beratung
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 1. Oktober 2026 (131. und 132. Nachtrag vom 8./9. Oktober 2026 überwiegend mit Wirkung 01.01.2027)
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.