← zurück zum Vergleich
Sportmedizinische Untersuchung
Prävention & Gesundheitsförderung · Welche Gesundheitskurse werden bezahlt?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
60 €, mit Risiko 120 € alle 2 Jahre
- Erstattung / Höhe
- 120 €
- Voraussetzungen
- vor Aufnahme einer sportlichen Betätigung
- ärztliche Bescheinigung über Eignung/Notwendigkeit
- Vertragsarzt mit Zusatzweiterbildung Sportmedizin
- Zusatzuntersuchungen nur bei bescheinigten Risikofaktoren (z. B. Übergewicht, Bluthochdruck, Diabetes, Rauchen)
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- Intervall (Jahre)
- 2
Zuschuss bis 60 € für Untersuchung und Beratung; bei ärztlich bescheinigten Risikofaktoren zusätzlich Belastungs-EKG/Lungenfunktion/Laktat, zusammen bis 120 €. Anspruch einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren, 'im Einzelfall' auf Basis § 23 SGB V.
„Der Zuschuss der DAK-Gesundheit beträgt bis zu 60,00 Euro pro Behandlung nach Satz 1 und bis zu 120,00 Euro pro Behandlung nach Sätzen 1 und 2 zusammen. [...] Der Anspruch auf diese Leistung besteht einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren.“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 8
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
IKK Innovationskasse
+besser
bis 130 € alle 2 Jahre
- Erstattung / Höhe
- 130 €
- Voraussetzungen
- ärztliche Bescheinigung über Notwendigkeit
- Risikofaktoren (z. B. Übergewicht, Bluthochdruck, Diabetes, Rauchen)
- Arzt mit Zusatzweiterbildung Sportmedizin
- spezifizierte Rechnung
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- Intervall (Jahre)
- 2
Erstattung des Rechnungsbetrags bis 130 € einschließlich Belastungs-EKG, Lungenfunktion oder Laktatbestimmung, einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren. Nur mit ärztlich bescheinigten Risikofaktoren, nicht für gesunde Freizeitsportler ohne Risiko.
„Die IKK erstattet den Rechnungsbetrag, jedoch maximal 130 EUR, einschließlich der gegebenenfalls notwendigen Untersuchungen nach Absatz 2. ... Der Anspruch auf diese Leistung besteht einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren.“
Satzung IKK – Die Innovationskasse, § 26c Abs. 4
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 02.07.2026 (130. Nachtrag), Inkrafttreten ab 01.09.2026
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.