GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
DAK internSingle-Sign-On
Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Sportmedizinische Untersuchung

Prävention & Gesundheitsförderung · Welche Gesundheitskurse werden bezahlt?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

60 €, mit Risiko 120 € alle 2 Jahre

Erstattung / Höhe
120 €
Voraussetzungen
  • vor Aufnahme einer sportlichen Betätigung
  • ärztliche Bescheinigung über Eignung/Notwendigkeit
  • Vertragsarzt mit Zusatzweiterbildung Sportmedizin
  • Zusatzuntersuchungen nur bei bescheinigten Risikofaktoren (z. B. Übergewicht, Bluthochdruck, Diabetes, Rauchen)
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
Intervall (Jahre)
2

Zuschuss bis 60 € für Untersuchung und Beratung; bei ärztlich bescheinigten Risikofaktoren zusätzlich Belastungs-EKG/Lungenfunktion/Laktat, zusammen bis 120 €. Anspruch einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren, 'im Einzelfall' auf Basis § 23 SGB V.

„Der Zuschuss der DAK-Gesundheit beträgt bis zu 60,00 Euro pro Behandlung nach Satz 1 und bis zu 120,00 Euro pro Behandlung nach Sätzen 1 und 2 zusammen. [...] Der Anspruch auf diese Leistung besteht einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 8
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

IKK Innovationskasse

besser

bis 130 € alle 2 Jahre

Erstattung / Höhe
130 €
Voraussetzungen
  • ärztliche Bescheinigung über Notwendigkeit
  • Risikofaktoren (z. B. Übergewicht, Bluthochdruck, Diabetes, Rauchen)
  • Arzt mit Zusatzweiterbildung Sportmedizin
  • spezifizierte Rechnung
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
Intervall (Jahre)
2

Erstattung des Rechnungsbetrags bis 130 € einschließlich Belastungs-EKG, Lungenfunktion oder Laktatbestimmung, einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren. Nur mit ärztlich bescheinigten Risikofaktoren, nicht für gesunde Freizeitsportler ohne Risiko.

„Die IKK erstattet den Rechnungsbetrag, jedoch maximal 130 EUR, einschließlich der gegebenenfalls notwendigen Untersuchungen nach Absatz 2. ... Der Anspruch auf diese Leistung besteht einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren.“

Satzung IKK – Die Innovationskasse, § 26c Abs. 4
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 02.07.2026 (130. Nachtrag), Inkrafttreten ab 01.09.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.