GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
DAK internSingle-Sign-On
Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Sportmedizinische Untersuchung

Prävention & Gesundheitsförderung · Welche Gesundheitskurse werden bezahlt?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

60 €, mit Risiko 120 € alle 2 Jahre

Erstattung / Höhe
120 €
Voraussetzungen
  • vor Aufnahme einer sportlichen Betätigung
  • ärztliche Bescheinigung über Eignung/Notwendigkeit
  • Vertragsarzt mit Zusatzweiterbildung Sportmedizin
  • Zusatzuntersuchungen nur bei bescheinigten Risikofaktoren (z. B. Übergewicht, Bluthochdruck, Diabetes, Rauchen)
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
base eur
60
max eur with extras
120
interval years
2

Zuschuss bis 60 € für Untersuchung und Beratung; bei ärztlich bescheinigten Risikofaktoren zusätzlich Belastungs-EKG/Lungenfunktion/Laktat, zusammen bis 120 €. Anspruch einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren, 'im Einzelfall' auf Basis § 23 SGB V.

„Der Zuschuss der DAK-Gesundheit beträgt bis zu 60,00 Euro pro Behandlung nach Satz 1 und bis zu 120,00 Euro pro Behandlung nach Sätzen 1 und 2 zusammen. [...] Der Anspruch auf diese Leistung besteht einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 8
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

IKK gesund plus

besser

80 %, max. 150 € alle 2 Jahre

Erstattung / Höhe
150 €
Voraussetzungen
  • ärztliche Bescheinigung über Risikofaktor
  • Arzt mit Zusatzbezeichnung 'Sportmedizin'
  • Rechnung einreichen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
percent
80
interval years
2

Nur bei ärztlich bescheinigten Risikofaktoren (z. B. Übergewicht, Bluthochdruck, Diabetes, Rauchen); Belastungs-EKG, Lungenfunktion und Laktat nur bei zusätzlichen Risiken. 80 % der Rechnung, insgesamt max. 150 €; erneute Erstattung frühestens 2 Jahre nach der letzten bezuschussten Untersuchung.

„Die IKK erstattet 80 vom Hundert des Rechnungsbetrages jedoch insgesamt nicht mehr als 150 Euro für die Leistungen nach Abs. 2.“

Satzung der IKK gesund plus (Stand 01.10.2026), § 13h Abs. 4 und 5
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 01.10.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.