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Sportmedizinische Untersuchung
Prävention & Gesundheitsförderung · Welche Gesundheitskurse werden bezahlt?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
60 €, mit Risiko 120 € alle 2 Jahre
- Erstattung / Höhe
- 120 €
- Voraussetzungen
- vor Aufnahme einer sportlichen Betätigung
- ärztliche Bescheinigung über Eignung/Notwendigkeit
- Vertragsarzt mit Zusatzweiterbildung Sportmedizin
- Zusatzuntersuchungen nur bei bescheinigten Risikofaktoren (z. B. Übergewicht, Bluthochdruck, Diabetes, Rauchen)
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- base eur
- 60
- max eur with extras
- 120
- interval years
- 2
Zuschuss bis 60 € für Untersuchung und Beratung; bei ärztlich bescheinigten Risikofaktoren zusätzlich Belastungs-EKG/Lungenfunktion/Laktat, zusammen bis 120 €. Anspruch einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren, 'im Einzelfall' auf Basis § 23 SGB V.
„Der Zuschuss der DAK-Gesundheit beträgt bis zu 60,00 Euro pro Behandlung nach Satz 1 und bis zu 120,00 Euro pro Behandlung nach Sätzen 1 und 2 zusammen. [...] Der Anspruch auf diese Leistung besteht einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren.“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 8
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
BARMER
=nicht direkt vergleichbar
Nur über Bonus-Zuschuss
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- vorher gesammelte Bonuspunkte (Top-Geldprämie)
- Rechnung einreichen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- aus gemeinsamem Gesundheitsbudget
- via bonus max eur year
- 200
- erfolgsbonus zuschuss eur 2y
- 300
Kein eigener Zuschuss. Die sportmedizinische Untersuchung ist in Teil 4 der Anlage zu § 37 als zuschussfähig gelistet: Bonuspunkte werden zum doppelten Wert angerechnet (max. 200 €/Jahr, geteilt mit allen anderen Zuschussleistungen). Bei Erfolg in vier Gesundheitsfaktoren alternativ bis 300 € je zwei Jahre (§ 38 Abs. 11).
„Werden Erfolge in Bezug auf vier Faktoren nachgewiesen, haben Versicherte Anspruch auf einen Zuschuss zu den ihnen entstandenen Kosten für eine professionelle Zahnreinigung, Osteopathiebehandlung, Akupunkturbehandlung oder sportmedizinische Untersuchung. Der Zuschuss beträgt für zwei Kalenderjahre maximal 300,- €.“
Satzung der BARMER (Stand 15.10.2026), § 38 Abs. 11 und Anlage zu § 37 Teil 4
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 1.1.2017 in der Fassung des 39. und 40. Nachtrages, Stand: 15.10.2026
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.