GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
DAK internSingle-Sign-On
Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Sportmedizinische Untersuchung

Prävention & Gesundheitsförderung · Welche Gesundheitskurse werden bezahlt?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

60 €, mit Risiko 120 € alle 2 Jahre

Erstattung / Höhe
120 €
Voraussetzungen
  • vor Aufnahme einer sportlichen Betätigung
  • ärztliche Bescheinigung über Eignung/Notwendigkeit
  • Vertragsarzt mit Zusatzweiterbildung Sportmedizin
  • Zusatzuntersuchungen nur bei bescheinigten Risikofaktoren (z. B. Übergewicht, Bluthochdruck, Diabetes, Rauchen)
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
base eur
60
max eur with extras
120
interval years
2

Zuschuss bis 60 € für Untersuchung und Beratung; bei ärztlich bescheinigten Risikofaktoren zusätzlich Belastungs-EKG/Lungenfunktion/Laktat, zusammen bis 120 €. Anspruch einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren, 'im Einzelfall' auf Basis § 23 SGB V.

„Der Zuschuss der DAK-Gesundheit beträgt bis zu 60,00 Euro pro Behandlung nach Satz 1 und bis zu 120,00 Euro pro Behandlung nach Sätzen 1 und 2 zusammen. [...] Der Anspruch auf diese Leistung besteht einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 8
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK RPS

besser

100 % bis 150 € pro Jahr

Erstattung / Höhe
150 €
Voraussetzungen
  • Vertragsarzt mit Zusatzbezeichnung Sportmedizin
  • geeignet zur Verhütung kardialer/orthopädischer Erkrankungen bei geschwächter oder bedrohter Gesundheit
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
interval years
1
percent
100
cap eur
150

Einmal je Kalenderjahr bis 150 € (100 % der Rechnung), nur beim Vertragsarzt mit Zusatzbezeichnung Sportmedizin; laut Satzung bei geschwächter oder bedrohter Gesundheit ohne Krankheitswert.

„Die AOK übernimmt die Kosten in Höhe von 100 v.H. des Rechnungsbetrages, bis zu 150,00 EUR je Kalenderjahr und Versicherten.“

Satzung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Stand 29.07.2026), § 31 k
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung Stand 29.07.2026 (letzte Änderung: Verwaltungsrat 29.06.2026, genehmigt 21.07.2026, § 34a mit Wirkung 01.07.2026)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.