DAK-Gesundheit
=gleichwertig
MamaPLUS: Rufbereitsch. 500 € + Extras
- Erstattung / Höhe
- 500 €/Schwangerschaft
- Voraussetzungen
- Schwangerschaftsnachweis und spezifizierte Rechnung
- zugelassene Hebammen/Ärzte/Physiotherapeuten
- Tests nur bei individuellem Untersuchungsanlass, nicht Mutterschaftsrichtlinie
- Rufbereitschaft: Hebammenhilfe in Schwangerschaft und bei Geburt, 24-h-Erreichbarkeit
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
Kein Gesamtbudget je Schwangerschaft: die MamaPLUS-Leistungen werden einzeln in Höhe der tatsächlichen Kosten erstattet; einzig gedeckelt ist die Hebammenrufbereitschaft (500 €, nur eine Hebamme). value = dieser Deckel, der Gesamtwert kann darüber liegen. Arzneimittel nur als zugelassene apothekenpflichtige Mono-/Kombipräparate auf Privatrezept, keine Nahrungsergänzungsmittel.
„Die DAK-Gesundheit übernimmt über die gesetzlichen Leistungen hinaus die Kosten für die Inanspruchnahme ausgewählter Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft [...] Der Zuschuss beträgt höchstens 500,00 Euro, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten.“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19a DAK-Plusleistungen bei Schwangerschaft und Geburt
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
bis 600 €/Kalenderjahr (Baby+)
- Erstattung / Höhe
- 600 €/Schwangerschaft
- Voraussetzungen
- Rechnung einreichen
- Arzneimittel nur auf Privatrezept, keine Nahrungsergänzungsmittel
- Tests nur bei individuellem Untersuchungsanlass
- nicht doppelt mit Wahltarif 'Hallo Baby'
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- cap basis
- pro Kalenderjahr, nicht je Schwangerschaft
- budget pot
- Baby+
Aus Hebammen-Rufbereitschaft, Zusatztests (B-Streptokokken, Toxoplasmose, Ringelröteln-/Windpocken-Antikörper), Partner-Geburtsvorbereitungskurs und Schwangerschafts-Arzneimitteln wählen Versicherte frei bis zusammen 600 € pro Kalenderjahr (Baby+-Topf, nicht übertragbar). Tests werden nur bei individuellem Anlass bezuschusst und nicht, wenn sie schon über das Programm 'Hallo Baby' (§ 140a) bezahlt wurden; die Rufbereitschaft einmal je Schwangerschaft. Der Baby+-Topf ist ein eigener Deckel des Gesundheitskontos und wird nicht mit dem Care+-Topf (500 €) geteilt.
„Aus den Leistungen bei Schwangerschaft und Entbindung nach Absatz (20), Absatz (21), Absatz (22) und Absatz (23) können Versicherte individuell auswählen und hierfür insgesamt einen kalenderjährlichen Zuschuss in Höhe von bis zu 600,00 € von der mkk – meine krankenkasse erhalten.“
Satzung der BKK mkk – meine krankenkasse (Stand 38. Nachtrag, 01/2026), § 13 Abs. 11 Nr. 3 und Abs. 20-23
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.01.2020, Stand 38. Satzungsnachtrag (Genehmigungsbescheid 17.12.2025); Download 'Stand: 01/2026' vom 05.01.2026