GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Zusatzleistungen Schwangerschaft

Familie & Schwangerschaft · Welche Leistungen gibt es für Familien und Schwangere?

DAK-Gesundheit

besser

MamaPLUS: Rufbereitsch. 500 € + Extras

Erstattung / Höhe
500 €/Schwangerschaft
Voraussetzungen
  • Schwangerschaftsnachweis und spezifizierte Rechnung
  • zugelassene Hebammen/Ärzte/Physiotherapeuten
  • Tests nur bei individuellem Untersuchungsanlass, nicht Mutterschaftsrichtlinie
  • Rufbereitschaft: Hebammenhilfe in Schwangerschaft und bei Geburt, 24-h-Erreichbarkeit
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung

Kein Gesamtbudget je Schwangerschaft: die MamaPLUS-Leistungen werden einzeln in Höhe der tatsächlichen Kosten erstattet; einzig gedeckelt ist die Hebammenrufbereitschaft (500 €, nur eine Hebamme). value = dieser Deckel, der Gesamtwert kann darüber liegen. Arzneimittel nur als zugelassene apothekenpflichtige Mono-/Kombipräparate auf Privatrezept, keine Nahrungsergänzungsmittel.

„Die DAK-Gesundheit übernimmt über die gesetzlichen Leistungen hinaus die Kosten für die Inanspruchnahme ausgewählter Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft [...] Der Zuschuss beträgt höchstens 500,00 Euro, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19a DAK-Plusleistungen bei Schwangerschaft und Geburt
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

BARMER

gleichwertig

200 € je Schwangerschaft (Familie Plus)

Erstattung / Höhe
200 €/Schwangerschaft
Voraussetzungen
  • Einschreibung in Barmer Familie Plus
  • Tests nur bei individuellem Anlass/Risiko
  • Rechnungen und Verordnungen bis 31.03. des Folgejahres
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
aus gemeinsamem Gesundheitsbudget

Alle Positionen teilen sich ein Budget von insgesamt 200 € je Schwangerschaft, inklusive der Osteopathie für das Neugeborene. Leistungen werden nur erstattet, wenn kein Anspruch nach den Mutterschafts-Richtlinien besteht und ein individueller Anlass vorliegt.

„Erstattet werden die tatsächlich entstandenen Kosten, jedoch für sämtliche Leistungen nach Absatz 1 und 2 insgesamt nicht mehr als 200,- € je Schwangerschaft.“

Satzung der BARMER (Stand 15.10.2026), § 28d Abs. 3
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 1.1.2017 in der Fassung des 39. und 40. Nachtrages, Stand: 15.10.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.