← zurück zum Vergleich
Zusatzleistungen Schwangerschaft
Familie & Schwangerschaft · Welche Leistungen gibt es für Familien und Schwangere?
MamaPLUS: Rufbereitsch. 500 € + Extras
- Erstattung / Höhe
- 500 €/Schwangerschaft
- Voraussetzungen
- Schwangerschaftsnachweis und spezifizierte Rechnung
- zugelassene Hebammen/Ärzte/Physiotherapeuten
- Tests nur bei individuellem Untersuchungsanlass, nicht Mutterschaftsrichtlinie
- Rufbereitschaft: Hebammenhilfe in Schwangerschaft und bei Geburt, 24-h-Erreichbarkeit
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
Kein Gesamtbudget je Schwangerschaft: die MamaPLUS-Leistungen werden einzeln in Höhe der tatsächlichen Kosten erstattet; einzig gedeckelt ist die Hebammenrufbereitschaft (500 €, nur eine Hebamme). value = dieser Deckel, der Gesamtwert kann darüber liegen. Arzneimittel nur als zugelassene apothekenpflichtige Mono-/Kombipräparate auf Privatrezept, keine Nahrungsergänzungsmittel.
„Die DAK-Gesundheit übernimmt über die gesetzlichen Leistungen hinaus die Kosten für die Inanspruchnahme ausgewählter Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft [...] Der Zuschuss beträgt höchstens 500,00 Euro, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten.“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19a DAK-Plusleistungen bei Schwangerschaft und Geburt
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
AOK Baden-Württemberg
=gleichwertig
300 €/Kalenderjahr + Eisen/Folsäure
- Erstattung / Höhe
- 300 €/Schwangerschaft
- Voraussetzungen
- Vorleistung, personifizierte Rechnungen
- keine Leistungen nach den Mutterschafts-Richtlinien
- Hebamme mit Zulassung nach § 134a SGB V
- Eisen/Folsäure/Magnesium: Verordnung durch Vertragsarzt außerhalb der Regelversorgung, Apotheke; keine Nahrungsergänzungsmittel
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- aus gemeinsamem Gesundheitsbudget
- budget name
- Gesundheitskonto „Schwangere“ (§ 14 Abs. 5–7)
- cap eur calendar year
- 300
- separate from general budget
- True
- otc supplements
- Eisen-, Magnesium-, Folsäure-Arzneimittel (rezeptfrei, apothekenpflichtig) voll, einmal pro Schwangerschaft abrechenbar (§ 12)
- services
- AOK-Familienglück-Beratung, Baby-Telefon 24/7
Die 300 € gelten laut Satzung je Kalenderjahr (die Hebammen-Seite schreibt „je Schwangerschaft“; Satzung gilt) – eine Schwangerschaft über den Jahreswechsel kann rechnerisch zweimal 300 € nutzen. Alle Schwangeren-Extras inkl. Hebammen-Rufbereitschaft teilen sich diese 300 €; der Topf kommt zum allgemeinen Gesundheitskonto hinzu (zusammen max. 600 €/Jahr).
„Die AOK übernimmt die Kosten für folgende zusätzliche Maßnahmen, sofern diese keine Leistungen nach den Mutterschafts-Richtlinien sind: – Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge, … Die Erstattungshöhe beträgt je Kalenderjahr höchstens 300 Euro.“
Satzung der AOK Baden-Württemberg (Stand 97. Änderung), § 14 Abs. 5–7 und § 12
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand: 97. Satzungsänderung (VR-Beschluss 30.07.2026, genehmigt 10.08.2026, in Kraft rückwirkend 01.01.2026); Deckblatt „- 01.01.2026 -“
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.