GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
DAK internSingle-Sign-On
Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Zusatzleistungen Schwangerschaft

Familie & Schwangerschaft · Welche Leistungen gibt es für Familien und Schwangere?

DAK-Gesundheit

besser

MamaPLUS: Rufbereitsch. 500 € + Extras

Erstattung / Höhe
500 €/Schwangerschaft
Voraussetzungen
  • Schwangerschaftsnachweis und spezifizierte Rechnung
  • zugelassene Hebammen/Ärzte/Physiotherapeuten
  • Tests nur bei individuellem Untersuchungsanlass, nicht Mutterschaftsrichtlinie
  • Rufbereitschaft: Hebammenhilfe in Schwangerschaft und bei Geburt, 24-h-Erreichbarkeit
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung

Kein Gesamtbudget je Schwangerschaft: die MamaPLUS-Leistungen werden einzeln in Höhe der tatsächlichen Kosten erstattet; einzig gedeckelt ist die Hebammenrufbereitschaft (500 €, nur eine Hebamme). value = dieser Deckel, der Gesamtwert kann darüber liegen. Arzneimittel nur als zugelassene apothekenpflichtige Mono-/Kombipräparate auf Privatrezept, keine Nahrungsergänzungsmittel.

„Die DAK-Gesundheit übernimmt über die gesetzlichen Leistungen hinaus die Kosten für die Inanspruchnahme ausgewählter Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft [...] Der Zuschuss beträgt höchstens 500,00 Euro, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19a DAK-Plusleistungen bei Schwangerschaft und Geburt
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Baden-Württemberg

gleichwertig

300 €/Kalenderjahr + Eisen/Folsäure

Erstattung / Höhe
300 €/Schwangerschaft
Voraussetzungen
  • Vorleistung, personifizierte Rechnungen
  • keine Leistungen nach den Mutterschafts-Richtlinien
  • Hebamme mit Zulassung nach § 134a SGB V
  • Eisen/Folsäure/Magnesium: Verordnung durch Vertragsarzt außerhalb der Regelversorgung, Apotheke; keine Nahrungsergänzungsmittel
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
aus gemeinsamem Gesundheitsbudget
budget name
Gesundheitskonto „Schwangere“ (§ 14 Abs. 5–7)
cap eur calendar year
300
separate from general budget
True
otc supplements
Eisen-, Magnesium-, Folsäure-Arzneimittel (rezeptfrei, apothekenpflichtig) voll, einmal pro Schwangerschaft abrechenbar (§ 12)
services
AOK-Familienglück-Beratung, Baby-Telefon 24/7

Die 300 € gelten laut Satzung je Kalenderjahr (die Hebammen-Seite schreibt „je Schwangerschaft“; Satzung gilt) – eine Schwangerschaft über den Jahreswechsel kann rechnerisch zweimal 300 € nutzen. Alle Schwangeren-Extras inkl. Hebammen-Rufbereitschaft teilen sich diese 300 €; der Topf kommt zum allgemeinen Gesundheitskonto hinzu (zusammen max. 600 €/Jahr).

„Die AOK übernimmt die Kosten für folgende zusätzliche Maßnahmen, sofern diese keine Leistungen nach den Mutterschafts-Richtlinien sind: – Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge, … Die Erstattungshöhe beträgt je Kalenderjahr höchstens 300 Euro.“

Satzung der AOK Baden-Württemberg (Stand 97. Änderung), § 14 Abs. 5–7 und § 12
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand: 97. Satzungsänderung (VR-Beschluss 30.07.2026, genehmigt 10.08.2026, in Kraft rückwirkend 01.01.2026); Deckblatt „- 01.01.2026 -“

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.