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Reiseschutzimpfungen
Schutzimpfungen · Übernimmt die Kasse Reiseschutzimpfungen?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
100 % inkl. Malariaprophylaxe
- Erstattung / Höhe
- 100 %
- Voraussetzungen
- privater (nicht beruflicher) Auslandsaufenthalt
- Impfung von der STIKO empfohlen
- ärztliche Verordnung (Impfstoff-Rezept) und Rechnungen für Impfstoff und Arzt einreichen
- Malariaprophylaxe nur rezeptpflichtige Arzneimittel
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- percent
- 100
- malaria prophylaxis
- True
Volle Kostenerstattung ohne Höchstbetrag und ohne Eigenanteil, solange der Auslandsaufenthalt privat ist (beruflich: Arbeitgeber) und die STIKO die Impfung empfiehlt; Vorleistung durch Versicherte, dann Erstattung. Kein gemeinsames Budget.
„Darüber hinaus übernimmt die DAK-Gesundheit die Kosten für rezeptpflichtige Arzneimittel im Rahmen der Malariaprophylaxe sowie für Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, die wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos aufgrund eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes indiziert sind“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 17 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
100 % (Impfstoff abzgl. Zuzahlung)
- Erstattung / Höhe
- 100 %
- Voraussetzungen
- private Auslandsreise
- STIKO-Empfehlung
- Impfung in kassenärztlicher Praxis oder beim Gesundheitsamt
- ärztliche Verordnung und Rechnungen einreichen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- percent
- 100
- malaria prophylaxis
- True
- copay
- Impfstoff: 10 %, mind. 5 €, max. 10 €
Ärztliche Impfleistung wird vollständig erstattet, für den Impfstoff fällt nur die gesetzliche Zuzahlung an; kein Jahreshöchstbetrag. Malariaprophylaxe (Tabletten) inklusive, reisemedizinische Beratung nicht. In Westfalen-Lippe, Nordrhein und Sachsen Abrechnung direkt über die Karte, sonst Kostenerstattung.
„Die ärztliche Impfleistung erstatten wir Ihnen vollständig. Für den Impfstoff zahlen Sie nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten, aber mindestens 5 bis höchstens 10 Euro.“
tk.de: Welche Kosten übernimmt die TK bei Reiseschutzimpfungen? (27.07.2026); Satzung § 19 Abs. 1
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 1. Oktober 2026 (131. und 132. Nachtrag vom 8./9. Oktober 2026 überwiegend mit Wirkung 01.01.2027)
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.