← zurück zum Vergleich
Reiseschutzimpfungen
Schutzimpfungen · Übernimmt die Kasse Reiseschutzimpfungen?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
100 % inkl. Malariaprophylaxe
- Erstattung / Höhe
- 100 %
- Voraussetzungen
- privater (nicht beruflicher) Auslandsaufenthalt
- Impfung von der STIKO empfohlen
- ärztliche Verordnung (Impfstoff-Rezept) und Rechnungen für Impfstoff und Arzt einreichen
- Malariaprophylaxe nur rezeptpflichtige Arzneimittel
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- percent
- 100
- malaria prophylaxis
- True
Volle Kostenerstattung ohne Höchstbetrag und ohne Eigenanteil, solange der Auslandsaufenthalt privat ist (beruflich: Arbeitgeber) und die STIKO die Impfung empfiehlt; Vorleistung durch Versicherte, dann Erstattung. Kein gemeinsames Budget.
„Darüber hinaus übernimmt die DAK-Gesundheit die Kosten für rezeptpflichtige Arzneimittel im Rahmen der Malariaprophylaxe sowie für Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, die wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos aufgrund eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes indiziert sind“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 17 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
IKK Südwest
=gleichwertig
bis 300 €/Jahr inkl. Arztkosten
- Erstattung / Höhe
- 100 %
- Voraussetzungen
- nicht beruflich bedingte Auslandsreise
- STIKO-Empfehlung
- Rechnung über App einreichen
- kein anderer Kostenträger zuständig
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- percent
- 100
- cap eur year
- 300
- includes doctor fee
- True
- malaria prophylaxis
- True
Erstattung der Kosten aller STIKO-empfohlenen Reiseimpfungen inklusive ärztlicher Leistung und Malariaprophylaxe, zusammen gedeckelt auf 300 € pro Versicherten und Kalenderjahr. Teure Kombinationen (z. B. Tollwut, Japanische Enzephalitis) können den Deckel überschreiten.
„Wenn keine vertraglichen Regelungen bestehen, kann die IKK Zuschüsse gewähren; dabei ist die Kostenübernahme bei Reiseschutzimpfungen für jeden Versicherten auf maximal 300,00 Euro innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.“
Satzung der IKK Südwest, § 4 Abs. 1–2; IKK Südwest: Reiseschutzimpfungen
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung in der Fassung des 47. Nachtrages, Stand 02.10.2026
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.