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Reiseschutzimpfungen
Schutzimpfungen · Übernimmt die Kasse Reiseschutzimpfungen?
100 % inkl. Malariaprophylaxe
- Erstattung / Höhe
- 100 %
- Voraussetzungen
- privater (nicht beruflicher) Auslandsaufenthalt
- Impfung von der STIKO empfohlen
- ärztliche Verordnung (Impfstoff-Rezept) und Rechnungen für Impfstoff und Arzt einreichen
- Malariaprophylaxe nur rezeptpflichtige Arzneimittel
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- percent
- 100
- malaria prophylaxis
- True
Volle Kostenerstattung ohne Höchstbetrag und ohne Eigenanteil, solange der Auslandsaufenthalt privat ist (beruflich: Arbeitgeber) und die STIKO die Impfung empfiehlt; Vorleistung durch Versicherte, dann Erstattung. Kein gemeinsames Budget.
„Darüber hinaus übernimmt die DAK-Gesundheit die Kosten für rezeptpflichtige Arzneimittel im Rahmen der Malariaprophylaxe sowie für Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, die wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos aufgrund eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes indiziert sind“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 17 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
IKK Innovationskasse
=gleichwertig
80 % (Impfstoff + Honorar)
- Erstattung / Höhe
- 80 %
- Voraussetzungen
- nur private Auslandsreisen (nicht beruflich)
- STIKO-Empfehlung
- Arztrechnung und Apothekenrezept einreichen
- kein anderer Kostenträger zuständig
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- percent
- 80
- malaria prophylaxis
- True
80 % der nachgewiesenen Impfstoffkosten und des Arzthonorars, einschließlich Malariaprophylaxe; kein Höchstbetrag genannt, 20 % Eigenanteil. Die Impfseite nennt auch 'Geschäftsreise', laut Satzung sind beruflich bedingte Aufenthalte aber ausgeschlossen (Satzung geht vor).
„Die IKK übernimmt zusätzlich zu den Leistungen der Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 SGB V Schutzimpfungen bei Auslandsreisen mit Ausnahme von beruflich bedingten Auslandsaufenthalten ... einschließlich einer medikamentösen Malariaprophylaxe. Die Kostenübernahme beträgt jeweils 80 % der nachgewiesenen Impfstoffkosten sowie des Honorars.“
Satzung IKK – Die Innovationskasse, § 19
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.02.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 02.07.2026 (130. Nachtrag), Inkrafttreten ab 01.09.2026
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.