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Reiseschutzimpfungen
Schutzimpfungen · Übernimmt die Kasse Reiseschutzimpfungen?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
100 % inkl. Malariaprophylaxe
- Erstattung / Höhe
- 100 %
- Voraussetzungen
- privater (nicht beruflicher) Auslandsaufenthalt
- Impfung von der STIKO empfohlen
- ärztliche Verordnung (Impfstoff-Rezept) und Rechnungen für Impfstoff und Arzt einreichen
- Malariaprophylaxe nur rezeptpflichtige Arzneimittel
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- percent
- 100
- malaria prophylaxis
- True
Volle Kostenerstattung ohne Höchstbetrag und ohne Eigenanteil, solange der Auslandsaufenthalt privat ist (beruflich: Arbeitgeber) und die STIKO die Impfung empfiehlt; Vorleistung durch Versicherte, dann Erstattung. Kein gemeinsames Budget.
„Darüber hinaus übernimmt die DAK-Gesundheit die Kosten für rezeptpflichtige Arzneimittel im Rahmen der Malariaprophylaxe sowie für Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, die wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos aufgrund eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes indiziert sind“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 17 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
IKK gesund plus
=gleichwertig
100 % Impfstoff, inkl. Malaria
- Erstattung / Höhe
- 100 %
- Voraussetzungen
- STIKO-Empfehlung für das Reiseland
- nicht beruflich bedingter Auslandsaufenthalt
- Privatrezept und Rechnungen einreichen
- Reiseland und Reisezeitraum angeben
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- percent
- 100
- malaria prophylaxis
- True
- doctor fees
- nach Vertragssätzen, sonst Zuschuss
Kosten für Impfstoffe und Medikamente der spezifischen Prophylaxe (laut Website seit 2020 inkl. Malariaprophylaxe) werden vollständig übernommen, ohne Jahreshöchstbetrag; ärztliche Leistungen nach Vertragssätzen. Nur für privat (nicht beruflich) veranlasste Reisen und STIKO-empfohlene Impfungen.
„Die Kosten für Impfstoffe und Medikamente der spezifischen Prophylaxe werden vollständig übernommen. Die Kosten der ärztlichen Leistungen oder Leistungen durch Apothekerinnen oder Apotheker werden nach Vertragssätzen übernommen.“
Satzung der IKK gesund plus (Stand 01.10.2026), § 5 Abs. 2 und 4
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 01.10.2026
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.