← zurück zum Vergleich
Reiseschutzimpfungen
Schutzimpfungen · Übernimmt die Kasse Reiseschutzimpfungen?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
100 % inkl. Malariaprophylaxe
- Erstattung / Höhe
- 100 %
- Voraussetzungen
- privater (nicht beruflicher) Auslandsaufenthalt
- Impfung von der STIKO empfohlen
- ärztliche Verordnung (Impfstoff-Rezept) und Rechnungen für Impfstoff und Arzt einreichen
- Malariaprophylaxe nur rezeptpflichtige Arzneimittel
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- percent
- 100
- malaria prophylaxis
- True
Volle Kostenerstattung ohne Höchstbetrag und ohne Eigenanteil, solange der Auslandsaufenthalt privat ist (beruflich: Arbeitgeber) und die STIKO die Impfung empfiehlt; Vorleistung durch Versicherte, dann Erstattung. Kein gemeinsames Budget.
„Darüber hinaus übernimmt die DAK-Gesundheit die Kosten für rezeptpflichtige Arzneimittel im Rahmen der Malariaprophylaxe sowie für Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, die wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos aufgrund eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes indiziert sind“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 17 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
BIG direkt gesund
=gleichwertig
100 % Impfstoff, ohne Höchstbetrag
- Erstattung / Höhe
- 100 %
- Voraussetzungen
- nicht beruflich bedingter Auslandsaufenthalt
- Empfehlung von STIKO und Auswärtigem Amt
- Rezept und Rechnungen einreichen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- percent
- 100
- malaria prophylaxis
- Medikamente für max. 6 Wochen je Reise
- doctor fee
- bis 2,3-facher GOÄ-Satz
Impfstoffkosten werden voll erstattet, ärztliche Leistung bis zum 2,3-fachen Satz (geringer Eigenanteil möglich). Kein Jahreshöchstbetrag. Ausgeschlossen sind beruflich bedingte Reisen und Fälle, in denen ein anderer Kostenträger zuständig ist.
„Die Versicherten erhalten, über den gesetzlichen Anspruch hinaus, Reiseschutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, die wegen eines durch einen nicht-beruflich bedingten Auslandsaufenthalt erhöhten Gesundheitsrisikos indiziert sind und von der Ständigen Impfkommission und in den aktuellen Reisehinweisen des Auswärtigen Amts empfohlen sind.“
Satzung BIG direkt gesund, § 16 Abs. 2–4; BIG: Reiseimpfungen
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 12.07.2024 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 01.01.2026 (Satzung vom 01.01.2021 i. d. F. des 16. Nachtrags)
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.