GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Reiseschutzimpfungen

Schutzimpfungen · Übernimmt die Kasse Reiseschutzimpfungen?

DAK-Gesundheit

besser

100 % inkl. Malariaprophylaxe

Erstattung / Höhe
100 %
Voraussetzungen
  • privater (nicht beruflicher) Auslandsaufenthalt
  • Impfung von der STIKO empfohlen
  • ärztliche Verordnung (Impfstoff-Rezept) und Rechnungen für Impfstoff und Arzt einreichen
  • Malariaprophylaxe nur rezeptpflichtige Arzneimittel
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
percent
100
malaria prophylaxis
True

Volle Kostenerstattung ohne Höchstbetrag und ohne Eigenanteil, solange der Auslandsaufenthalt privat ist (beruflich: Arbeitgeber) und die STIKO die Impfung empfiehlt; Vorleistung durch Versicherte, dann Erstattung. Kein gemeinsames Budget.

„Darüber hinaus übernimmt die DAK-Gesundheit die Kosten für rezeptpflichtige Arzneimittel im Rahmen der Malariaprophylaxe sowie für Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, die wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos aufgrund eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes indiziert sind“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 17 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Nordost

gleichwertig

100 %, bei Erstattung max. 200 €/Jahr

Erstattung / Höhe
100 %
Voraussetzungen
  • Ärztliche Bescheinigung/Verordnung
  • Originalrechnung
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
percent
100
cap eur year
200

Von STIKO, Auswärtigem Amt oder ärztlichen Leitlinien empfohlene Schutzimpfungen und Prophylaxe; Hepatitis A/B, Typhus und Meningokokken teils direkt über die Gesundheitskarte, sonst Erstattung vorgeleisteter Kosten bis insgesamt 200 € je Kalenderjahr (gemeinsam mit allen weiteren Zusatzimpfungen, nicht Teil des 218-€-Kontos).

„Im Falle der Erstattung werden Kosten bis maximal 200,00 Euro je Kalenderjahr übernommen“

Satzung der AOK Nordost (52. Nachtrag, Wirkung ab 01.07.2026), § 8 Abs. 1 und 2
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung des 52. Nachtrags, Verwaltungsrat 19.06.2026, Wirkung ab 01.07.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.