GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Reiseschutzimpfungen

Schutzimpfungen · Übernimmt die Kasse Reiseschutzimpfungen?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

100 % inkl. Malariaprophylaxe

Erstattung / Höhe
100 %
Voraussetzungen
  • privater (nicht beruflicher) Auslandsaufenthalt
  • Impfung von der STIKO empfohlen
  • ärztliche Verordnung (Impfstoff-Rezept) und Rechnungen für Impfstoff und Arzt einreichen
  • Malariaprophylaxe nur rezeptpflichtige Arzneimittel
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
percent
100
malaria prophylaxis
True

Volle Kostenerstattung ohne Höchstbetrag und ohne Eigenanteil, solange der Auslandsaufenthalt privat ist (beruflich: Arbeitgeber) und die STIKO die Impfung empfiehlt; Vorleistung durch Versicherte, dann Erstattung. Kein gemeinsames Budget.

„Darüber hinaus übernimmt die DAK-Gesundheit die Kosten für rezeptpflichtige Arzneimittel im Rahmen der Malariaprophylaxe sowie für Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, die wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos aufgrund eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes indiziert sind“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 17 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Hessen

gleichwertig

100 % inkl. Malariaprophylaxe

Erstattung / Höhe
100 %
Voraussetzungen
  • Private Reise
  • STIKO-Empfehlung
  • Zugelassener Arzt
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
percent
100
malaria prophylaxis
True

Gesundheitskonto: vollständige Kostenerstattung STIKO-empfohlener Reiseschutzimpfungen und der Malariaprophylaxe für private Reisen, ohne Euro-Obergrenze (z. B. Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A/B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken, Tollwut, Dengue, Typhus, Chikungunya). Anamnese/Aufklärung durch zugelassenen Arzt; Privatrechnung einreichen.

„Versicherte haben je Kalenderjahr Anspruch auf Erstattung der vollständigen Kosten von Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten sowie der Kosten der Malaria-Prophylaxe aus Anlass von privaten Reisen, soweit diese von der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut empfohlen werden“

Satzung der AOK Hessen (Lesefassung Stand 01.07.2026), § 12f Abs. 3
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Lesefassung Stand 01.07.2026 (Satzung vom 18.12.2024, 4. Nachtrag)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.