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Reiseschutzimpfungen
Schutzimpfungen · Übernimmt die Kasse Reiseschutzimpfungen?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
100 % inkl. Malariaprophylaxe
- Erstattung / Höhe
- 100 %
- Voraussetzungen
- privater (nicht beruflicher) Auslandsaufenthalt
- Impfung von der STIKO empfohlen
- ärztliche Verordnung (Impfstoff-Rezept) und Rechnungen für Impfstoff und Arzt einreichen
- Malariaprophylaxe nur rezeptpflichtige Arzneimittel
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- percent
- 100
- malaria prophylaxis
- True
Volle Kostenerstattung ohne Höchstbetrag und ohne Eigenanteil, solange der Auslandsaufenthalt privat ist (beruflich: Arbeitgeber) und die STIKO die Impfung empfiehlt; Vorleistung durch Versicherte, dann Erstattung. Kein gemeinsames Budget.
„Darüber hinaus übernimmt die DAK-Gesundheit die Kosten für rezeptpflichtige Arzneimittel im Rahmen der Malariaprophylaxe sowie für Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, die wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos aufgrund eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes indiziert sind“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 17 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
AOK Baden-Württemberg
=gleichwertig
100 % bis 300 €/Jahr (Konto)
- Erstattung / Höhe
- 100 %
- Voraussetzungen
- nur privater Auslandsaufenthalt
- durch Vertragsärzte erbracht bzw. verordnet
- personifizierte Rechnung + vertragsärztliche Verordnung
- kein Anspruch nach § 20i Abs. 1 SGB V
- Budget geteilt mit Osteopathie und alternativen Arzneimitteln
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- aus gemeinsamem Gesundheitsbudget
- percent
- 100
- cap eur year
- 300
- outside budget
- Kombinationsimpfstoff Hepatitis A+B über die Indikation hinaus (§ 10 Abs. 5) ohne Kontobelastung
Volle Kostenübernahme, aber höchstens 300 € je Kalenderjahr – und zwar aus dem gemeinsamen Gesundheitskonto „Allgemein“; wer schon Osteopathie abgerechnet hat, hat entsprechend weniger für Reiseimpfungen. Malariaprophylaxe und Japanische Enzephalitis sind ausdrücklich eingeschlossen.
„Die AOK übernimmt die Kosten für Reiseschutzmaßnahmen gegen übertragbare Krankheiten, die wegen eines durch einen privaten Auslandsaufenthalt erhöhten Gesundheitsrisikos indiziert und von der Ständigen Impfkommission (STIKO) … empfohlen sind … Die Erstattungshöhe beträgt höchstens 300 Euro je Kalenderjahr.“
Satzung der AOK Baden-Württemberg (Stand 97. Änderung), § 14 Abs. 3 und 7
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand: 97. Satzungsänderung (VR-Beschluss 30.07.2026, genehmigt 10.08.2026, in Kraft rückwirkend 01.01.2026); Deckblatt „- 01.01.2026 -“
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