GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Reiseschutzimpfungen

Schutzimpfungen · Übernimmt die Kasse Reiseschutzimpfungen?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

100 % inkl. Malariaprophylaxe

Erstattung / Höhe
100 %
Voraussetzungen
  • privater (nicht beruflicher) Auslandsaufenthalt
  • Impfung von der STIKO empfohlen
  • ärztliche Verordnung (Impfstoff-Rezept) und Rechnungen für Impfstoff und Arzt einreichen
  • Malariaprophylaxe nur rezeptpflichtige Arzneimittel
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
percent
100
malaria prophylaxis
True

Volle Kostenerstattung ohne Höchstbetrag und ohne Eigenanteil, solange der Auslandsaufenthalt privat ist (beruflich: Arbeitgeber) und die STIKO die Impfung empfiehlt; Vorleistung durch Versicherte, dann Erstattung. Kein gemeinsames Budget.

„Darüber hinaus übernimmt die DAK-Gesundheit die Kosten für rezeptpflichtige Arzneimittel im Rahmen der Malariaprophylaxe sowie für Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, die wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos aufgrund eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes indiziert sind“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 17 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Baden-Württemberg

gleichwertig

100 % bis 300 €/Jahr (Konto)

Erstattung / Höhe
100 %
Voraussetzungen
  • nur privater Auslandsaufenthalt
  • durch Vertragsärzte erbracht bzw. verordnet
  • personifizierte Rechnung + vertragsärztliche Verordnung
  • kein Anspruch nach § 20i Abs. 1 SGB V
  • Budget geteilt mit Osteopathie und alternativen Arzneimitteln
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
aus gemeinsamem Gesundheitsbudget
percent
100
cap eur year
300
outside budget
Kombinationsimpfstoff Hepatitis A+B über die Indikation hinaus (§ 10 Abs. 5) ohne Kontobelastung

Volle Kostenübernahme, aber höchstens 300 € je Kalenderjahr – und zwar aus dem gemeinsamen Gesundheitskonto „Allgemein“; wer schon Osteopathie abgerechnet hat, hat entsprechend weniger für Reiseimpfungen. Malariaprophylaxe und Japanische Enzephalitis sind ausdrücklich eingeschlossen.

„Die AOK übernimmt die Kosten für Reiseschutzmaßnahmen gegen übertragbare Krankheiten, die wegen eines durch einen privaten Auslandsaufenthalt erhöhten Gesundheitsrisikos indiziert und von der Ständigen Impfkommission (STIKO) … empfohlen sind … Die Erstattungshöhe beträgt höchstens 300 Euro je Kalenderjahr.“

Satzung der AOK Baden-Württemberg (Stand 97. Änderung), § 14 Abs. 3 und 7
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand: 97. Satzungsänderung (VR-Beschluss 30.07.2026, genehmigt 10.08.2026, in Kraft rückwirkend 01.01.2026); Deckblatt „- 01.01.2026 -“

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