GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Professionelle Zahnreinigung

Zahnmedizin · Gibt es Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

60 €/Jahr; Schwangere 1x voll

Erstattung / Höhe
60 €/Jahr
Voraussetzungen
  • Behandlung durch zugelassene Zahnarztpraxis
  • Rechnung einreichen (Kostenerstattung)
  • Einreichung Vorjahresrechnungen bis 31.03.
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
cap eur year
60
contract dentist only
False
provider rule
zugelassene oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigte Zahnärzte (keine Partnerpraxis nötig)
pregnancy
einmalig volle Kosten (MamaPLUS, § 19a Abs. 10)
children
gilt auch für familienversicherte Kinder
claim deadline
Vorjahresrechnungen bis 31.03.

Fester Jahreszuschuss von 60 € pro Kalenderjahr (nicht je Sitzung, nicht mehr als die Kosten), ohne Mindestalter und ohne Partnerpraxis-Pflicht. Schwangere erhalten einmalig die vollen Kosten. HanseMerkur-Zahnvorsorgeversicherung ermöglicht zweimal jährlich Zuschüsse; zusätzlich AktivBonus-Zuschuss möglich.

„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Voraussetzung ist, dass die Behandlung ausschließlich durch zugelassene oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigte Leistungserbringer erfolgt. Der Zuschuss beträgt 60,00 Euro pro Kalenderjahr“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 6
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Hessen

besser

2 × 60 € = 120 €/Jahr (ab 18)

Erstattung / Höhe
120 €/Jahr
Voraussetzungen
  • Zahnarzt
  • Rechnung
Wartezeit
keine
Alter
18–… Jahre
Budget
eigene Leistung
per session eur
60
sessions per year
2
contract dentist only
False

Bis zu zwei professionelle Zahnreinigungen je Kalenderjahr, je bis 60 € (seit 01.01.2026), für Versicherte ab 18 Jahren, bei Zahnärzten oder nach § 13 Abs. 4 berechtigten Leistungserbringern. Eigene Satzungsleistung, nicht aus dem Gesundheitskonto.

„Die AOK erstattet ihren Versicherten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr die Kosten für bis zu zwei Professionelle Zahnreinigungen bis zu einem Betrag von jeweils 60 Euro je Kalenderjahr“

Satzung der AOK Hessen (Lesefassung Stand 01.07.2026), § 16 Abs. 1
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Lesefassung Stand 01.07.2026 (Satzung vom 18.12.2024, 4. Nachtrag)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.