GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
DAK internSingle-Sign-On
Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Osteopathie

Alternative Heilmethoden · Werden Osteopathie oder Homöopathie bezuschusst?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

40 € je Sitzung, max. 120 €/Jahr

Erstattung / Höhe
120 €/Jahr
Voraussetzungen
  • ärztliche Anordnung/Bescheinigung (entfällt bei Behandlung durch Vertragsarzt)
  • Osteopath mit Ausbildung parietal, viszeral, cranial und Abschlussprüfung
  • Mitglied eines Osteopathie-Berufsverbands oder beitrittsberechtigt
  • Methode nicht vom G-BA ausgeschlossen
  • Rechnung einreichen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
per session eur
40
sessions per year
3
claim deadline
Rechnungen des Vorjahres bis 31.03. einreichen

Satzungsleistung: max. 3 Sitzungen je Kalenderjahr à 40 € (nicht mehr als die tatsächlichen Kosten), also bis 120 € jährlich; kein gemeinsames Budget. Anspruch verfällt, wenn Vorjahresrechnungen nicht bis 31.03. eingereicht werden. Zusätzlich können AktivBonus-Punkte als Zuschuss (x1,2) für Osteopathie eingesetzt werden; HanseMerkur-Zusatzversicherung erstattet bis 80 %.

„Die DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten für maximal drei Sitzungen pro Kalenderjahr. Erstattet werden 40,00 Euro pro Sitzung, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Zur Erstattung sind Rechnungen sowie die ärztliche Anordnung vorzulegen.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

mkk

besser

60 €/Sitzung, max. 240 €/Jahr

Erstattung / Höhe
240 €/Jahr
Voraussetzungen
  • ärztliche Verordnung
  • Osteopath Mitglied eines Berufsverbands oder mit verbandsfähiger Ausbildung
  • Rechnung einreichen
Wartezeit
keine
Alter
0–… Jahre
Budget
aus gemeinsamem Gesundheitsbudget
per session eur
60
sessions per year
6
max eur year
240
budget pot
Care+ (gemeinsamer Deckel 500 €/Kalenderjahr)

Bis 60 € je Sitzung für max. sechs Sitzungen, insgesamt höchstens 240 € pro Kalenderjahr (rechnerisch reichen vier volle Sitzungen); nur mit ärztlicher Verordnung und qualifiziertem Osteopathen. Der Zuschuss zählt auf den Care+-Deckel von 500 €/Jahr, den sich Osteopathie mit PZR, alternativen Arzneimitteln, Sportmedizin und KFO-Extras teilt. Laut Website ohne Altersgrenze (auch Babys) und ohne Wartezeit.

„Erstattet werden bis zu 60,00 Euro je Sitzung, maximal jedoch bis zu 240,00 Euro je Kalenderjahr und nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten je Sitzung.“

Satzung der BKK mkk – meine krankenkasse (Stand 38. Nachtrag, 01/2026), § 13 Abs. 14 Osteopathie
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2025 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.01.2020, Stand 38. Satzungsnachtrag (Genehmigungsbescheid 17.12.2025); Download 'Stand: 01/2026' vom 05.01.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.