GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Osteopathie

Alternative Heilmethoden · Werden Osteopathie oder Homöopathie bezuschusst?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

40 € je Sitzung, max. 120 €/Jahr

Erstattung / Höhe
120 €/Jahr
Voraussetzungen
  • ärztliche Anordnung/Bescheinigung (entfällt bei Behandlung durch Vertragsarzt)
  • Osteopath mit Ausbildung parietal, viszeral, cranial und Abschlussprüfung
  • Mitglied eines Osteopathie-Berufsverbands oder beitrittsberechtigt
  • Methode nicht vom G-BA ausgeschlossen
  • Rechnung einreichen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
per session eur
40
sessions per year
3
claim deadline
Rechnungen des Vorjahres bis 31.03. einreichen

Satzungsleistung: max. 3 Sitzungen je Kalenderjahr à 40 € (nicht mehr als die tatsächlichen Kosten), also bis 120 € jährlich; kein gemeinsames Budget. Anspruch verfällt, wenn Vorjahresrechnungen nicht bis 31.03. eingereicht werden. Zusätzlich können AktivBonus-Punkte als Zuschuss (x1,2) für Osteopathie eingesetzt werden; HanseMerkur-Zusatzversicherung erstattet bis 80 %.

„Die DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten für maximal drei Sitzungen pro Kalenderjahr. Erstattet werden 40,00 Euro pro Sitzung, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Zur Erstattung sind Rechnungen sowie die ärztliche Anordnung vorzulegen.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

KKH

besser

4 x 60 € = 240 €/Jahr

Erstattung / Höhe
240 €/Jahr
Voraussetzungen
  • ärztliche Verordnung auf Privatrezept (vor Behandlung)
  • Behandler mit abgeschlossener osteopathischer Ausbildung bzw. Verbandsmitglied (auch Heilpraktiker)
  • Rechnung einreichen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
per session eur
60
sessions per year
4

Bis 60 € je Sitzung, max. 4 Sitzungen pro Kalenderjahr, für alle Versicherten inkl. Säuglinge und Schwangere. Die Website sagt, bei vertragsärztlichen Praxen genüge die Rechnung; die Satzung verlangt in jedem Fall ein Privatrezept.

„Der Zuschuss beträgt 60 Euro je Sitzung, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen Kosten. Es werden maximal vier Sitzungen pro Kalenderjahr bezuschusst.“

Satzung der KKH, § 29x Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung in der Fassung vom 1. Juli 2009, zuletzt geändert durch den 99. Nachtrag vom 27.03.2026 (Lesefassung Stand Mai 2026); zusätzlich 100. Nachtrag (beschlossen 25.09.2026, genehmigt 12.10.2026, veröffentlicht 16.10.2026)

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