GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Osteopathie

Alternative Heilmethoden · Werden Osteopathie oder Homöopathie bezuschusst?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

40 € je Sitzung, max. 120 €/Jahr

Erstattung / Höhe
120 €/Jahr
Voraussetzungen
  • ärztliche Anordnung/Bescheinigung (entfällt bei Behandlung durch Vertragsarzt)
  • Osteopath mit Ausbildung parietal, viszeral, cranial und Abschlussprüfung
  • Mitglied eines Osteopathie-Berufsverbands oder beitrittsberechtigt
  • Methode nicht vom G-BA ausgeschlossen
  • Rechnung einreichen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
per session eur
40
sessions per year
3
claim deadline
Rechnungen des Vorjahres bis 31.03. einreichen

Satzungsleistung: max. 3 Sitzungen je Kalenderjahr à 40 € (nicht mehr als die tatsächlichen Kosten), also bis 120 € jährlich; kein gemeinsames Budget. Anspruch verfällt, wenn Vorjahresrechnungen nicht bis 31.03. eingereicht werden. Zusätzlich können AktivBonus-Punkte als Zuschuss (x1,2) für Osteopathie eingesetzt werden; HanseMerkur-Zusatzversicherung erstattet bis 80 %.

„Die DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten für maximal drei Sitzungen pro Kalenderjahr. Erstattet werden 40,00 Euro pro Sitzung, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Zur Erstattung sind Rechnungen sowie die ärztliche Anordnung vorzulegen.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

IKK Südwest

besser

30 €/Sitzung, max. 150 €; Kinder 400 €

Erstattung / Höhe
150 €/Jahr
Voraussetzungen
  • Arzt, Heilpraktiker oder Physiotherapeut mit Heilpraktikererlaubnis und Mitgliedschaft im Osteopathie-Fachverband (z. B. VOD)
  • medizinisch geeignet
  • spezifizierte Rechnung
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
per session eur
30
sessions per year
5

Osteopathie und Chirotherapie teilen sich zusammen 5 Sitzungen à max. 30 € pro Kalenderjahr (150 €). Für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre seit 2025 bis zu 10 Sitzungen à 40 € (400 €). Keine ärztliche Verordnung verlangt, aber strenge Qualifikationsanforderungen an den Therapeuten.

„Die IKK übernimmt die Kosten für osteopathische und chirotherapeutische Leistungen insgesamt für maximal fünf Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 30,00 Euro je Sitzung, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.“

Satzung der IKK Südwest, § 10b Abs. 4 (IKK Gesundheitskonto)
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2025 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung in der Fassung des 47. Nachtrages, Stand 02.10.2026

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